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Arbeitsplatzadaptierung

ARBEITSPLATZADAPTIERUNG

Unter den Kreis, für den die Bereitstellung technischer Hilfsmittel gefördert werden kann, fallen sowohl begünstigte als auch begünstigbare Personen.

Die Maßnahme beinhaltet, dass der Arbeitsplatz eines behinderten Menschen so umgebaut wird, dass durch die Adaptierung für die ArbeitnehmerIn ideale Arbeitsplatzbedingungen entstehen.

Die Adaptierungen können im baulichen und/oder technischen Bereich vorgenommen werden.

Was die Höhe der Förderung betrifft, so gibt es derzeit keine Obergrenze, es ist aber jedenfalls empfehlenswert, zusätzlich weitere Finanzierungen (wie in etwa durch die PVA) anzustreben.

Wird zum Ausgleich behinderungsbedingter Leistungseinschränkungen bzw. der Optimierung der Leistungsfähigkeit gewährt.

Um dies zu erreichen, können bauliche, technische und ergonomische Adaptierungsmaßnahmen bei bestehenden Arbeitsplätzen gefördert werden.

Die Antragstellung hat vor Realisierung der Investition zu erfolgen.

DRUCKVERSION


Ein Projekt des Kriegsopfer- und Behindertenverbandes.
Gefördert aus Mittel der Beschäftigungsoffensive
der österreichischen Bundesregierung (Behindertenmilliarde) für
Menschen mit Behinderungen.