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Förderungen zur Realisierung der Barrierefreiheit
„Große Förderung“
- Richtlinie für die Förderung von investiven Maßnahmen von Betrieben für Menschen mit Behinderungen aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds
Geförderte Maßnahmen:
- Verbesserung der Zugänglichkeit von Betrieben
- Behindertengerechte Umgestaltung von Arbeits/Ausbildungsplätzen sowie Sanitärräumen
- Erleichterungen zur Benutzung therapeutischer Vorrichtungen
- Betrieb muss sich in einem angemessenen Verhältnis an den Gesamtkosten beteiligen
- Höhe: maximal Euro 50 000,--
- Von anderen Stellen gewährte Mitteln sind zu berücksichtigen.
- Neu: ausnahmslos keine Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Zuständig: Bundessozialamt
- Der Antrag ist bei der zuständigen Landesstelle vor Realisierung der Maßnahme einzubringen.
- Antragsformblatt auf: www.basb.bmsg.gv.at
- Beizulegen: alle Baupläne und nötigen Unterlagen
„Kleine Förderung“
- Richtlinie zur Förderung der Barrierefreiheit von Unternehmen bis zu 50 Mitarbeiter/innen
- Ziel: Anreiz zu schaffen, Barrieren möglichst bald zu beseitigen.
Geförderte Maßnahmen:
- Beseitigung baulicher Barrieren, wenn die Baubewilligung vor dem 01.01.2006 erteilt wurde.
- Wenn die Gesamtkosten zwischen Euro 1000,-- und Euro 5000,-- betragen.
- Förderhöhe:
- Maximal 2/3 der Gesamtkosten
- Nur unbedingt erforderliche Aufwand
- Auch die in den Gesamtkosten enthaltene Planungskosten förderbar
- Anspruchsberechtigt:
- Unternehmer/innen bis zu 50 Mitarbeiter/innen
- Nicht: Unternehmen von Gebietskörperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Zuständig: Landesstelle des Bundessozialamtes
- Beantragung der Förderung vor Realisierung mit Vorlage des Kostenvoranschlages
- Antrag ist formfrei
- Große und kleine Förderung:
- Es besteht kein Rechtsanspruch darauf
- Tipp:
- Vor der Realisierung der Maßnahme: Kontaktaufnahme mit dem Bundessozialamt bzw. unserer Servicestelle
DRUCKVERSION
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