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Das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz

Das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGStG)

Ziel

  • Beseitigung/Verhinderung der Diskriminierung behinderter Menschen
  • Gewährleistung der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
  • in einer selbst bestimmten Lebensweise
  • Abbau von Barrieren

Geschützt werden

  • Menschen mit Behinderung und deren Angehörige

Geltungsbereich

  • Verwaltung des Bundes
  • Rechtsverhältnisse unter Privaten

Barrierefreiheit

Heißt, dass ein Mensch mit Behinderung eine Leistung

  • in der allgemein üblichen Weise
  • ohne besondere Erschwernis
  • grundsätzlich ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen kann

Barrieren

  • Bauliche Barrieren (Übergangsfristen bis 2016)
  • Kommunikationstechnische Barrieren
  • Sonstige Barrieren

Das Verfahren

  • Schlichtungsverfahren
  • Klage vor ordentlichem Gericht

Rechtsfolgen der Diskriminierung nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz

  • Ersatz für den eingetretenen Schaden nach den schadenersatzrechtlichen Grundsätzen der österreichischen Rechtsordnung
  • Ersatz für die erlittene persönliche Beeinträchtigung

DRUCKVERSION


Ein Projekt des Kriegsopfer- und Behindertenverbandes.
Gefördert aus Mittel der Beschäftigungsoffensive
der österreichischen Bundesregierung (Behindertenmilliarde) für
Menschen mit Behinderungen.