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Das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGStG)
Ziel
- Beseitigung/Verhinderung der Diskriminierung behinderter Menschen
- Gewährleistung der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
- in einer selbst bestimmten Lebensweise
- Abbau von Barrieren
Geschützt werden
- Menschen mit Behinderung und deren Angehörige
Geltungsbereich
- Verwaltung des Bundes
- Rechtsverhältnisse unter Privaten
Barrierefreiheit
Heißt, dass ein Mensch mit Behinderung eine Leistung
- in der allgemein üblichen Weise
- ohne besondere Erschwernis
- grundsätzlich ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen kann
Barrieren
- Bauliche Barrieren (Übergangsfristen bis 2016)
- Kommunikationstechnische Barrieren
- Sonstige Barrieren
Das Verfahren
- Schlichtungsverfahren
- Klage vor ordentlichem Gericht
Rechtsfolgen der Diskriminierung nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz
- Ersatz für den eingetretenen Schaden nach den schadenersatzrechtlichen Grundsätzen der österreichischen Rechtsordnung
- Ersatz für die erlittene persönliche Beeinträchtigung
DRUCKVERSION
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