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Entgeltschutz

ENTGELTSCHUTZ

Auf Grund einer Behinderung darf der Lohn eines Arbeitnehmers/einer Arbeitnehmerin unter keinen Umständen geringer sein als der eines nicht behinderten Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin.

Sollten in einem Betrieb organisatorische Änderungen oder Umstellungen von Nöten sein, ,so dürfen behinderte Arbeitnehmer/innen natürlich nicht schlechter gestellt werden, es gilt hier der Grundsatz der Gleichbehandlung von behinderten und nicht behinderten Mitarbeiter/innen, welche dieselbe Ausbildung und Verwendung haben.

Sollte eine Minderleistung vorliegen, die durch technische Hilfsmittel nicht ausgeglichen werden kann, so gibt es die Möglichkeit durch Förderungen des Bundessozialamtes

Zuschüsse zu den Lohnkosten zu bekommen.

Unter die Lohnförderungen fallen:

Entgeltbeihilfe

Integrationsbeihilfe

Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe

Dem Bund, den Ländern, dem Arbeitsmarktservice und den Sozialversicherungsträgern sowie für beamtete Dienstnehmer/innen in unkündbaren Beschäftigungsverhältnissen können keine Förderungen gewährt werden.

  • 1. Entgeltbeihilfe

Dabei handelt es sich um einen Lohnkostenzuschuss aus den Mitteln des Ausgleichtaxfonds (ATF)

Den Zuschuss können begünstigte Behinderte erhalten, die sich in einem nicht geringfügigen Dienstverhältnis befinden.

Der Zuschuss wird im Falle einer Minderleistung gewährt.

10 bis 15% Leistungseinsbuße werden dem Unternehmer vom Bundessozialamt zugemutet.

Die Entgeltbeihilfe wird in Höhe der Minderleistung gewährt, jedoch maximal  50% des Lohnes bzw. maximal Euro 650,-.

In der Praxis werden Pauschalbeträge bezahlt.

Die Dauer der Förderung beträgt ein Jahr, sie muss immer neu beantragt und geprüft werden.

  • 2. Arbeitsplatzsicherungsbeihilfe

Dabei handelt es sich um einen Lohnkostenzuschuss aus den Mitteln der Beschäftigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung („Behindertenmilliarde“)

Ausgenommen davon sind Bund, Länder, das Arbeitsmarktservice (AMS) sowie Sozialversicherungsträger und Gebietskörperschaften.

Den Zuschuss können begünstigte Behinderte, aber auch begünstigbare Behinderte und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf (bis 24 Jahre) erhalten.

Begünstigbare Behinderte sind jene Menschen, wo der Grad der Behinderung 50 von 100 beträgt, aber kein Feststellungsbescheid vorliegt.

Voraussetzung ist wieder, dass diese sich in einem nicht geringfügigen Dienstverhältnis befinden.

Um den Zuschuss zu erhalten, muss eine konkrete Gefährdung des Arbeitsplatzes nachgewiesen werden.

Die Antragstellung ist jährlich durchzuführen, dabei wird durch das Bundessozialamt überprüft, ob die Gefährdung noch besteht.

Die Höhe ist maximal 50 % der Bemessungsgrundlage, jedoch niemals mehr als

€ 1000.- und kann auf höchstens 3 Jahre gewährt werden.

  • 3. Integrationsbeihilfe

Hier handelt es sich ebenfalls um einen Lohnkostenzuschuss aus den Mitteln der Beschäftigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung. („Behindertenmilliarde)

Ausgenommen davon sind Bund, Länder, das Arbeitsmarktservice (AMS) sowie Sozialversicherungsträger und Gebietskörperschaften.

Den Zuschuss können auch in diesem Fall begünstigte Behinderte, aber auch begünstigbare Behinderte und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf (bis 24 Jahre) erhalten.

Voraussetzung ist, dass Arbeitslosigkeit (von mindestens einem Tag) gegeben ist und der Dienstgeber ein „Neuer“ ist (man darf sich nicht einfach noch einmal anmelden). Bei einer mindestens zweijährigen Unterbrechung oder einer geförderten Umschulung ist die Förderung auch beim „alten“ Dienstgeber denkbar.

Der Antrag ist vor Beginn des Dienstverhältnisses zu stellen, in Ausnahmefällen kann man ihn auch innerhalb von 3 Monaten ab Beginn des Dienstverhältnisses stellen.

Die Höhe beträgt im ersten Jahr maximal € 1000,-, im Zweiten max. € 700,-, im Dritten maximal € 500,-. Das Maximum ist jedoch jeweils 100% (1.Jahr), 70% (2. Jahr) sowie 50% (3.Jahr) der Bemessungsgrundlage.

Sonderregelungen für befristete Dienstverhältnisse und Saisonarbeitsplätze sind möglich (kann von der jeweiligen Landesstelle festgelegt werden).

DRUCKVERSION


Ein Projekt des Kriegsopfer- und Behindertenverbandes.
Gefördert aus Mittel der Beschäftigungsoffensive
der österreichischen Bundesregierung (Behindertenmilliarde) für
Menschen mit Behinderungen.