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- Wer gewinnt und bei wem bleibt alles beim Alten? Wie funktioniert die Steuer?
- Ein wesentlicher Teil der Steuerreform betrifft eine Tarifreform. Der Eingangssteuersatz wird von 38,33% auf 36,5% gesenkt und der mittlere Steuersatz wird von 43,60% auf 43,21% gesenkt.
Der Eintritt in den „Steuerclub“ liegt nun bei 11.000,--€ Jahreseinkommen (bisher 10.000,--€) und der „Sprung“ zum Spitzensteuersatz von 50% wurde von 51.000,--€ auf 60.000,--€ verschoben.
- Wer bisher schon keine Lohnsteuer bezahlt hat, dem bringt diese Tarifreform nichts. Allerdings gab es mit 1. Juli 2008 für Niedrigverdiener eine kleine Sozialversicherungsreform, indem der Arbeitslosenversicherungsbeitrag (3% vom Bruttobezug) wegfiel bzw. teilweise reduziert wurde. Diese Grenzen werden ab 2009 geringfügig angepasst.
- Am meisten profitieren jene mit Bruttogehältern ab 5.800,--€ monatlich. Die Lohnsteuerersparnis bringt 1.350,--€ pro Jahr. Unterm Strich bleiben allerdings nur 1.250,--€ im Jahr. Das ist deshalb der Fall, da die Höchstbeitragsgrundlage von 3.930,--€ auf 4.020,--€
monatlich angehoben wird. Damit wird um 200,--€ pro Jahr mehr an Sozialversicherung fällig, allerdings „zahlt“ davon die Steuer 50%.
- Wer bei der Tarifreform leer ausgegangen ist, kann unter Umständen von der Familienreform profitieren. Für die Familienentlastung sind im Koalitionspapier 500 Mio. € angesetzt. Im Übrigen sollen alle Änderungen bereits auch rückwirkend ab 1.1.2009 wirksam werden.
- Beispiel: Schauen wir uns an, wie „Franz Zintobel“ von der Steuerreform profitiert. Er hat ein Bruttogehalt von 2.800,--€, eine Tochter, die bereits studiert, und einen achtjährigen Sohn. Sein Sohn ist nach der Schule im Hort; seine Frau ist berufstätig.
2008 2009 Ersparnis Bruttogehalt pro Monat 2.800 2.800 0 Sozialversicherung (18,07%) -505,96 -505,96 0 Lohnsteuer -535,30 -411,36 123,94 Nettobezug 1.758,74 1.882,68 123,94 Lohnsteuer-Ersparnis 2009 (pro Jahr) 1.487€
Steuerersparnis- Zusammensetzung:
Aus der Tarifreform 648,72 Aus der Familienreform Kinderfreibetrag (mindert Einkommen) 440 43,22% 190,17 Kinderbetreuungskosten (mindert Eink.) 1.500 43,22% 648,30 Ersparnis über Gehaltsabrechnung 1,487 €
Erhöhung des Kinderabsetzbetrages; 90€ pro Jahr/pro Kind 180 13. Kinderbeihilfe für Tochter, die studiert 152,70 13. Kinderbeihilfe für Sohn- im Hort (8 Jahre) 112,70 Auszahlung mit der Familienbeihilfe 445€
- Zusätzlich kann der Arbeitgeber für die Betreuung der Kinder seiner Dienstnehmer (bis zum 10. Lebensjahr des Kindes) 500,--€ /Jahr und Kind bezahlen. Dies stellt keinen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar und ist Betriebsausgabe beim Arbeitgeber. Allerdings muss dieser Zuschuss von den Kinderbetreuungskosten abgezogen werden.
- Arbeitnehmerveranlagung 2004
Wer Werbungskosten, Sonderausgeben oder außergewöhnliche Belastungen aus 2004 geltend machen möchte, sollte sich beeilen, denn für die Arbeitnehmerveranlagung 2004 ist der 31.12.2009 der letzte Tag zur Einreichung.
- Bezahlen Sie Werbungskosten noch heuer
Wer Werbungskosten noch heuer bezahlt, kann sie von der Steuer absetzen. Es bieten sich folgende Posten an: Fachliteratur, Aus- und Fortbildungskosten (Seminare, Kurse, Schulungen mit allen Nebenkosten wie Fahrtkosten und Diäten), Umschulungskosten, Familienheimfahrten, Kosten für doppelte Haushaltsführung, Telefonspesen, Mitgliedsbeiträge etc.
- Tipp: Tätigen Sie Vorauszahlungen. Diese sind dann noch heuer Werbungskosten.
- Absetzbare Spenden
Spenden sind nur an bestimmte begünstigte Institutionen (insbesondere Forschungseinrichtungen, Lehreinrichtungen für Erwachsene, Universitäten, Museen) aus dem Betriebsvermögen bis 10% des Vorjahresgewinns und aus dem Privatvermögen bis 10% des Vorjahreseinkommens Betriebsausgabe bzw. Sonderausgabe absetzbar. Absetzbar sind z.B. Spenden an die St. Anna Krebsforschung.
- Ab 1.1.2009 sind auch Spenden von Privaten an bestimmte Einrichtungen absetzbar (z.B. Licht ins Dunkel, Caritas...)
- Freibetrag für investierte Gewinne
Selbstständige und damit auch freie Dienstnehmer mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung können bis zu 10% des Gewinnes Steuer schonend in Sachanlagevermögen und Wertpapiere investieren. Die Behaltedauer beträgt mindestens 4 Jahre. Welche Wertpapiere sich dafür eignen ist bei der Bank zu erfragen.
- Tipp: Bundesschätze gelten auch als Wertpapiere für den Freibetrag www.bundesschatz.at Achtung: Neben diesem Freibetrag darf kein Betriebsausgabenpauschale geltend gemacht werden
- Selbstständigenvorsorge
Nur bis 31.12.2008 hatten auch Freiberufler und Land- und Forstwirte noch Zeit der Selbstständigenvorsorge beizutreten. Bis dahin musste ein Beitrittsvertrag mit einer Selbstständigenvorsorge abgeschlossen sein. Die Vorteile: Kapitalgarantie, Beiträge 1,53% (wie bei Angestellten) der Sozialversicherungs-Beitragsgrundlage; eine Zusatzpension aus dieser Vorsorge ist steuerfrei und eine Einmalauszahlung mit 6% begünstigt besteuert. Im Übrigen: auch selbstständige Journalisten sind verpflichtend in dieses System einbezogen.
- Pflege daheim
Im Zuge der Pflegedebatte wurde auch die Absetzbarkeit der häuslichen Betreuung geregelt. Kosten für Alters- und Pflegeheim sowie häusliche Betreuung können als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Im Wesentlichen sind die tatsächlich bezahlten Kosten abzusetzen, Zuschüsse muss man zumeist abziehen und in machen Fällen kommt ein Selbstbehalt zum Tragen.
- Schenken
Mit dem Wegfall der Schenkungssteuer ist Schenken zumeist zum Nulltarif möglich. Sparbücher, Geld, Bausparer und sonstiges Vermögen sind komplett steuerfrei. Bei Schenkungen über 50.000,--pro Jahr unter nahen Verwandten besteht jedoch eine Meldepflicht. Bei Schenkungen unter Fremden beträgt die Grenze 15.000,--€ und Geschenke innerhalb der letzten 5 Jahre sind zusammenzurechnen.
- Das Schenkungsmeldegesetz soll der Finanz Überblick über Geldtransfers geben und es soll verhindert werden, dass Schenkungen etwa im Zuge einer Betriebsprüfung vorgetäuscht werden. Eigentumswohnungen und Liegenschaften sind ebenfalls schenkungssteuerfrei.
- Die Schenkung kostet jedoch 2% Grunderwerbsstuer vom 3fachen Einheitswert bzw. 3,5% unter Nichtverwandten.
- Vorsicht ist geboten bei grenzüberschreitenden Schenken, wenn Geschenkgeber oder Beschenkter einen Wohnsitz im Ausland haben. Trotzdem ist das relevante Vermögen z.B. in Österreich ist (z.B. eine Wohnung) kann ein deutsche Schenkungssteuer anfallen. Der Schenkungssteuer unterliegen immer beide Teile. Daher in diesen Fällen unbedingt Steuerprofis zu Rate ziehen.
- Geschenke des Chefs an seine Dienstnehmer:
186,--€ pro Jahr für Gutscheine und Sachgeschenke (auch Golddukaten) 365,--€ fürs Feiern und Betriebsausflug.
Welches Jahreseinkommen fällt in welchen Grenzsteuersatz?
Von €0 bis €11.000 0,00% Von €11.000 bis €25.000 36,50% Von €25.000 bis € 60.000 43,21% Über €60.000 50,00%
Grenzsteuersätze nach Monatsbrutto
Von €0 bis €1.200 0,00% Von €1.200 bis €2.570 36,50% Von €2.570bis €5.750 43,21% Über €5.750 50,00%
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