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Investive Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Betrieben für Menschen mit Behinderungen
Diese Förderung stellt einen weiteren Anreiz dar, um die barrierefreie Zugänglichkeit zu Unternehmen, gemeinnützigen Einrichtungen sowie Einrichtungen der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften für Menschen mit Behinderung zu verbessern. Behindertengerechte Umgestaltung von Arbeit/Ausbildungsplätzen sowie Sanitärräumen sollen dabei genauso erleichtert werden wie die Benutzung therapeutischer Vorrichtungen.
Höhe der Förderung:
- Maximale Förderungshöhe: € 50.000 pro Antragsteller/in, das ist die „große Förderung“
- Grundsätzlich muss sich der/die Antragsteller/in in angemessenem Verhältnis, zumindest aber mit 50% an den Kosten beteiligen.
- Für den gleichen Zweck von anderer Stelle gewährte Mittel sind bei der Bemessung der Höhe der Förderung aus dem Ausgleichstaxfonds entsprechend zu berücksichtigen.
- Förderungen an Gebietskörperschaften, Sozialversicherungsträger, AMS; ÖBB und Post sind nicht zulässig.
- Unternehmen beziehungsweise Einrichtungen mit bis zu 50 Dienstnehmer/innen kann für Maßnahmen zwischen € 1.000,- und € 5.000,- eine Förderung bis zu 2/3 der Kosten genehmigt werden. „kleine Förderung“ (für KMU)
Zuständig ist das Bundessozialamt
- Der Antrag ist bei der zuständigen Landesstelle vor Realisierung der Maßnahme einzubringen.
- Antragsformblatt auf: www.basb.bmsg.gv.at
- Alle Baupläne und nötige Unterlagen sind beizulegen
DRUCKVERSION
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