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Wir über uns

Die Teilhabe am beruflichen Erwerbsleben hat in unserer Gesellschaft höchste Bedeutung erlangt. Sowohl der Einzelne als auch die Gemeinschaft bewerten sich und andere in hohem Maße über die Arbeitstätigkeit und Arbeitsleistung. Eine sinnvolle und erfolgreiche Berufstätigkeit wirkt sich auch bei Menschen mit Behinderung positiv auf das Selbstwertgefühl aus.

 In diesem Bewusstsein ist die Integration von Menschen mit Behinderung in Beruf und somit Gesellschaft eine der Arbeitsschwerpunkte des KOBV - Der Behindertenverband seit seiner Gründung im Jahre 1945. Die Behindertenvertrauenspersonen sind gemeinsam mit dem Betriebsrat und der Personalvertretung die wichtigsten Akteure der Behindertenpolitik in den Betrieben und den Dienststellen. Dieser Bedeutung für die Behindertenpolitik bewusst, wurde bereits in den 50iger Jahren im Rahmen des KOBV die Arge IVP zur Wahrung der Interessen der behinderten Arbeitnehmer/Immen und Förderung der Behindertenbeschäftigung installiert.

Aufgabe dieser ARGE war und ist es, Datenmaterial zu sammeln, begünstigte Behinderte zur Kandidatur als BVP zu motivieren, die Durchführung von Wahlen zu initiieren und zu begleiten, die BVP auszubilden und bei der täglichen Arbeit zu unterstützen und so intensiv Lobbying für die berufliche Integration sowie die Arbeitsplatzerhaltung von Menschen mit Behinderung zu betreiben und aus den praktischen Erfahrungen aktiv an der Weiterentwicklung des Behinderteneinstellungsgesetzes mitzuwirken.

Bundesbehindertengleichstellungsgesetz

Mit dem Inkrafttreten des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes am 1.1.2006 wurde sozialpolitisches Neuland betreten.  Menschen mit Behinderungen werden nicht nur in der Arbeitswelt, sondern tagtäglich mit Diskriminierungen jeglicher Art konfrontiert, weshalb das Thema Gleichstellung für sie in sämtlichen Belangen von großem Interesse ist. Aus diesem Grund ist es von immanenter Bedeutung, alle Betroffenen entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse professionell zu informieren, zu beraten und zu betreuen.

Aufgaben und Stellenwert der BVP

Die Behindertenvertrauensperson ist berufen, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der begünstigt behinderten Arbeitnehmer/innen im Einvernehmen mit dem Betriebsrat/ Personalvertretung sowie gegenüber dem Arbeitgeber wahrzunehmen (vgl. § 22a Abs. 7 ff. BEinstG) und leistet durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit einen wesentlichen Anteil zur Integration der behinderten Arbeitnehmer am 1. Arbeitsmarkt und zur Sicherung bestehender Arbeitsplätze.

In den letzten Jahren hat der Stellenwert der BVP, einerseits  durch das verstärkte Engagement der BVP in den Betrieben und Dienststellen selbst und andererseits durch die Tatsache, dass nunmehr eine Präsenz der BVP in allen Ebenen der Belegschafts- und Personalvertretung vorhanden ist, einen wesentlichen Aufschwung erfahren. Bedingt durch diesen neuen Stellenwert und die (neuen) Herausforderungen am Arbeitsmarkt wird die BVP zunehmend mit diffizileren Aufgaben und Situationen konfrontiert.

Seit Inkrafttreten des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes werden die BVP mit inhaltlich konkreten Sachverhalten befasst, die sich mit Fragen der Diskriminierung und Benachteiligung behinderter Kolleg/innen, der Barrierefreiheit, der Geltendmachung von Rechtsansprüchen aus dem Gesetz, etc. befassen. Darüber hinaus werden die BVP in Angelegenheiten der Behindertengleichstellung von Betriebsräten/Personalvertretern und Betriebsinhabern/Dienststellenleitern zu Rate gezogen.

Dieses Engagement der BVP gilt es zu fördern und zu forcieren.

Dank der finanziellen  Unterstützung des Bundessozialamtes konnte mit 1.1.2006 die BVP- Servicestelle mit hauptamtlichen Mitarbeiter/Innen besetzt werden und steht seither wochentags ganztägig den Behindertenvertrauenspersonen zur Verfügung und wird die hervorragende Arbeit der Funktionär/Innen ergänzen und unterstützen.


Ein Projekt des Kriegsopfer- und Behindertenverbandes.
Gefördert aus Mittel der Beschäftigungsoffensive
der österreichischen Bundesregierung (Behindertenmilliarde) für
Menschen mit Behinderungen.