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Beratung

Behindertengleichstellung in der Arbeitswelt

Für Menschen mit Behinderungen kann es schwierig sein einen Arbeitsplatz zu erlangen oder zu erhalten. Allem voran soll ein weitreichendes Diskriminierungsverbot die berufliche Integration behinderter Menschen erleichtern.

Die Behindertenvertrauensperson (BVP) ist DIE Ansprechperson für begünstigt behinderte Menschen im Betrieb/der Dienststelle. Sie hat die Verpflichtung, gemeinsam mit dem Betriebsrat/der Personalvertretung darüber zu wachen, dass die Bestimmungen des Behinderteneinstellungsgesetzes eingehalten werden. Somit kommt ihr auch bei der Umsetzung der Behindertengleichstellung in der Arbeitswelt eine wichtige – wenn nicht überhaupt DIE – Schlüsselrolle zu.

Uns als Interessensvertretung für ArbeitnehmerInnen mit Behinderung kommt die Aufgabe zu, alle AkteureInnen in den Betrieben/Dienststellen, also neben den BVP auch BetriebsrätInnen/Personalvertretungen und ArbeitgeberInnen zu informieren.

Die Behindertenvertrauenspersonen beraten wir insbesondere zu den folgenden Bereichen:

• Kündigungsschutz
• Entgeltschutz
• Förderungen von Lohn- und Gehaltskosten
• Arbeitsplatzadaptierung
• Aus- und Weiterbildung
• Behindertenvertrauenspersonenwahl
• Rechte und Pflichten der BVP
• Praxis der BVP

Die wichtigsten Gesetzesbestimmungen, Vorlagen, Formulare oder Zusammenfassungen zu obigen Themen finden sie HIER.