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DRINGENDER HANDLUNGSBEDARF FÜR NEUE BUNDESREGIERUNG Von Präsident Mag. Michael SVOBODA
Am 7. November 2008 hat der Bundesbehindertenbeirat den von Sozialminister Dr. Erwin Buchinger vorgelegten und sehr umfangreichen (fast 300 Seiten) Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen eingehend erörtert. Aus diesem überaus aufschlussreichen Bericht (im Internet abrufbar auf der Homepage des Sozialministeriums www.bmsk.gv.at) ergeben sich für den KOBV-Österreich drei Bereiche, die zu den zentralen Arbeitsaufgaben für eine künftige Bundesregierung zählen werden müssen. Unabhängig davon hat der KOBV-Ö bereits unmittelbar nach der Nationalratswahl am 28. September 2008 an die politischen Parteien einen umfassenden Forderungskatalog (abrufbar unter www.kobv.at) übermittelt, der sich ebenfalls zentral mit diesen Kernbereichen befasst, die für Menschen mit Behinderungen in Österreich (rund 630.000 Personen) und die Gestaltung ihrer Lebensumstände von größter Bedeutung sind, nämlich ARMUT, ARBEIT und AUSGRENZUNG.
1) ARMUT
Hauptproblem von Menschen mit Behinderungen ist nach wie vor, dass sie in fast allen Lebenslagen in wesentlich höherem Ausmaß von Armut betroffen sind, als nicht Behinderte. Die Armutsgefährdungsquote von Menschen mit Behinderung ist mit 20% fast doppelt so hoch wie die von nicht behinderten Personen. Besonders auffallend ist dabei auch, dass dieser Prozentsatz ohne Sozialleistungen insgesamt 74 % ausmachen würde. Es ist daher eindrucksvoll der Nachweis erbracht, dass Sozialleistungen sehr treffsicher gegen Armut und Verarmung gerade von Menschen mit Behinderungen wirken. Da aber auch feststeht (z.B. in einer Studie über die Situation von pflegenden Angehörigen), dass sehr viele Betroffene über mögliche Leistungen der öffentlichen Hand nicht informiert sind, hat der KOBV-Ö gefordert, dass Informations- und Beratungsdienste, wie sie einige KOBV-Landesorganisationen bereits anbieten, forciert und stärker unterstützt werden müssen. Es wäre dies neben der Verbesserung der materiellen Ansprüche (z.B. bedarfsgerechte Mindestsicherung, regelmäßige Valorisierung der Pflegegelder und anderer Transferleistungen) ein wichtiger Beitrag zur Armutsbekämpfung von Menschen mit Behinderungen.
2) ARBEIT
Abgesehen von den derzeitigen Prognosen der Wirtschaftsforscher zur Arbeitslosigkeit insgesamt (es wird von einem doch deutlichen Anstieg ausgegangen) war es in den vergangenen Monaten zu beobachten, dass die Gesamtarbeitslosenzahlen signifikant zurückgegangen sind, jedoch die Anzahl behinderter Arbeitsloser trotz guter Konjunktur dagegen gestiegen sind. Der KOBV-Österreich hat daher nicht zuletzt auch im Hinblick auf die zukünftige Wirtschaftsentwicklung in seinem Forderungspapier erneut intensive Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung gefordert. Die wesentlichsten Punkte dabei:
Fortsetzung der Beschäftigungsoffensive für Menschen mit Behinderungen („Behindertenmilliarde“);
Frühzeitiges Einsetzen von Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation, um Arbeitslosigkeit bzw. Pensionierungen von Menschen mit Behinderungen zu verhindern;
Beibehaltung des qualifizierten Kündigungsschutzes für Behinderte und Schaffung einer vorgeschalteten Krisenintervention zur Ausräumung von Konfliktsituationen am Arbeitsplatz;
Spürbare Erhöhung der Ausgleichstaxe unter gleichzeitigem Ausbau von Förderungsmaßnahmen (z.B. Lohnkostenstützungen, Qualifizierungsmaßnahmen, Unternehmerförderung, etc.)
Erfüllung der Beschäftigungspflicht im öffentlichen Dienst;
Weitere Senkung der Lohnnebenkosten bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
3. AUSGRENZUNG
Die möglichst umfassende integrierte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Arbeit und Gesellschaft sind Zielsetzung des im Jahr 2006 in Kraft getretenen Behindertengleichstellungspaketes und der 2008 von der Republik Österreich ratifizierten UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Wie wichtig diese gesetzlichen Grundlagen sind, zeigt die Tatsache, dass sich, wie aus dem Lagebericht hervorgeht, mehr als die Hälfte der Menschen mit Behinderungen in Arbeit und Freizeit mit Problemen und Barrieren konfrontiert sehen. Dass dieser Anteil im Freizeitbereich am höchsten ist (über 20%) ist insofern besonders beachtlich, als es daher dringend notwendig erscheint, an der Beseitigung von baulichen, geistigen und technischen Barrieren weiter zu arbeiten, was der KOBV-Ö in seinem Forderungskatalog einmahnt. Einsamkeit, Isolation und Diskriminierung zu bekämpfen muss uns selbst und den politisch Verantwortlichen weiterhin Auftrag sein.
Armut, Arbeit, Ausgrenzung – die drei „A“ – sind jene Entwicklungen, die Menschen mit Behinderungen im stärksten Ausmaß treffen und die eine neue Bundesregierung zu den zentralen Themen der zukünftigen Behindertenpolitik wird machen müssen. Der KOBV und seine tausenden Funktionärinnen und Funktionäre werden, wie in der Vergangenheit, engagiert und voll Elan an Problemlösungen mitarbeiten.
November 2008
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