Forderungskatalog

FORDERUNGSKATALOG
DES
KRIEGSOPFER- und BEHINDERTENVERBANDES
ÖSTERREICH
ZUR KÜNFTIGEN GESTALTUNG DER
BEHINDERTENPOLITIK

 

Die Weiterentwicklung der Sozialpolitik Österreichs unter den Rahmenbedingungen der gesellschaftlichen und demografischen Veränderungen der vergangenen und zukünftigen Jahre wird auch in der kommenden Legislaturperiode einen zentralen Stellenwert haben. Der KOBV- Österreich als Interessenvertretung der Kriegsopfer und Menschen mit Behinderungen sieht es als seine zentrale Aufgabe, an dieser Weiterentwicklung, insbesonders unter Berücksichtigung der Anliegen Behinderter, die aus der Betreuung seiner rund 80.000 Mitglieder erkannt werden konnten, konstruktiv mitzuwirken.

Da in den nächsten Tagen die Verhandlungen über die Bildung einer neuen Bundesregierung beginnen werden, erlaubt sich der KOBV-Österreich, seine Vorstellungen für die Schwerpunkte der künftigen Gestaltung der Sozial-und Behindertenpolitik der Republik Österreich mit dem Ersuchen um Berücksichtigung darzulegen.

         I) EHINDERUNG UND ARBEIT:

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderungen muss auch in den kommenden Jahren Schwerpunkt der Behindertenpolitik bleiben. Dazu zählen nach Ansicht des KOBV-Ö:

1) Weiterführung der Beschäftigungsinitiative der österreichischen Bundesregierung zur Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt mit den Schwerpunkten Jugendliche an der Schnittstelle Schule-Beruf, Berufsfindung, Ein-,Umschulung, Arbeitplatzerhaltung;

2) Unter dem Motto „Arbeit vor Rente“ soll es gelingen, durch RECHTZEITIGE Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation (z.B. Umschulung, Weiterbildung) zu verhindern, dass Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben verbleiben können. Die derzeitige Situation, dass derartige Maßnahmen erst dann einsetzen, wenn Arbeitsunfähigkeit droht, ist unbefriedigend, weil sie vielfach zu spät kommen, weshalb es angezeigt wäre, gesetzlich Vorsorge zu treffen, berufliche Rehabmaßnahmen bereits dann einzusetzen, wenn anzunehmen ist, dass beim weiteren Verbleib eines AN auf seinem Arbeitsplatz mit Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist (z.B. Frühwarnsystem durch engere Vernetzung der Krankenversicherung mit den Trägern der beruflichen Rehabilitation.

3) Der qualifizierte Kündigungsschutz für begünstigte Behinderte nach dem Behinderteneinstellungsgesetz hat sich als Instrument der Arbeitsplatzerhaltung  per se bewährt und muss daher unangetastet bleiben. Durch die Möglichkeit der Gewährung von Förderungen für Arbeitgeber auch im Rahmen der einzelnen Verfahren konnten zahlreiche Konfliktsituationen bereinigt werden und die Weiterbeschäftigung von Behinderten sichergestellt werden. Es wäre daher aus Sicht des KOBV-Ö angebracht, VOR einem Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines Behinderten, ein Mediationsverfahren vorzuschalten, um bereits VOR Einleitung des Kündigungsverfahrens es zu ermöglichen, durch Unterstützungsmaßnahmen Arbeitsplätze von Behinderten zu sichern. Diese Vorgangsweise ist bereits teilweise (z.B.Steiermark) in Erprobung („Krisenintervention“) und hat sich in vielen Fällen bereits als erfolgreich herausgestellt. 

4) Verstärkte Maßnahmen zur Erfüllung der Beschäftigungspflicht von begünstigten Behinderten durch

  • spürbare Erhöhung der Ausgleichstaxen unter gleichzeitigem Ausbau von Förderungsmaßnahmen für die Beschäftigung von Behinderten;
  • Erfüllung der Beschäftigungspflicht von begünstigten Behinderten im öffentlichen Dienst;
  • Weitere Entlastung der Arbeitgeber bei Beschäftigung Behinderter auf dem Gebiet der Lohnnebenkosten und/oder AG-Beiträge;

5) Gut geschulte und engagierte Behindertenvertrauenspersonen in den Betrieben und Dienststellen haben in den vergangenen Jahren unter Beweis gestellt, dass die Integration von Menschen mit  Behinderungen am Arbeitsmarkt gelebte Realität sein kann. Überdies konnten sie vielfach erreichen, dass Probleme im Arbeitsbereich von oder mit Behinderten durch ihre Einflussnahme gelöst werden konnten. Es wäre daher aus Sicht des KOBV-Ö dringend angebracht, die Rechte und Pflichten der Behindertenvertrauenspersonen im Verhältnis zum Arbeitgeber und zur Belegschaftsvertretung im Behinderteneinstellungsgesetz klarer zu formulieren und zu definieren und damit deren Stellung als beratendes Organ zur Integration Behinderter zu stärken. Die umfassende Schulung von Behindertenvertrauenspersonen, der sich der KOBV gemeinsam mit AK und ÖGB in den vergangenen Jahren erfolgreich gewidmet hat (über 400 Schulungsteilnehmer) soll jedenfalls fortgesetzt werden.

 

               II) FLEGEVORSORGESYSTEM:

Die Diskussionen der vergangenen Wochen haben gezeigt, dass es im grundsätzlich bewährten System der Pflegevorsorge in Österreich einen dringenden Bedarf der Weiterentwicklung gibt.

Aus Sicht des KOBV-Ö sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:

Einmalige überproportionale Anhebung (Ausgleich für Nichtanpassungen der letzen Jahre, ausgen.2005) und zukünftige jährliche Valorisierung der Pflegegelder zumindest im Ausmaß der Steigerung des VPI;

  1. Verbesserung der Einstufung für Pflegebedürftige mit schwerer intellektueller  Behinderung oder fortgeschrittenen geistigen Abbauprozessen;
  2. Verstärkte Bemühungen zur Festigung der Gesundheit und der Prävention für Pflegebedürftige, um eine Stabilisierung bzw. eine Verbesserung ihrer Situation zu erreichen;
  3. Vermehrte Unterstützung pflegender Angehöriger durch den Ausbau der Angebote für Erholung, Erhaltung bzw.Verbesserung der Gesundheit, psychologische Unterstützung, Information und Sozialrechtsberatung und Unterweisung in pflegerische Tätigkeiten (der KOBV bietet im Rahmen eines Pilotprojektes „Urlaub für pflegende Angehörige“ ein derartiges Leistungspaket, das weitere Erkenntnisse bringen soll);
  4. Schaffung der notwendigen arbeits- UND sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Betreuungsmaßnahmen rund um die Uhr;
  5. Weiterentwicklung der 15a- BVG-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern in der Pflegevorsorge mit dem Ziel, tatsächlich flächendeckende UND bedarfsorientierte Pflegedienste anzubieten, wobei insbesonders auf die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und deren Angehöriger einzugehen sein wird;

          

           III) SOZIALENTSCHÄDIGUNGSRECHT:

Entsprechend einer einstimmig gefassten Entschließung des Nationalrates im Juni 2006 sollen Renten nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz, dem Opferfürsorgegesetz und dem Impfschadengesetz in Analogie zum Heeresversorgungsgesetz ab einem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 v.H gewährt werden

 

             IV) STEUERRECHT:

Die seit nunmehr fast 20 (!!!!) Jahren nicht mehr erhöhten Behindertenfreibeträge mögen einer spürbaren Erhöhung zugeführt werden, für jene Behinderten, die keiner Steuerpflicht unterliegen, wäre eine „Negativsteuer“ vorzusehen. Die Anrechnung der Pflegegelder auf diese Freibeträge sollte zumindest teilweise rückgängig gemacht werden, da behinderungsbedingte Mehrkosten unabhängig von pflegebedingten Mehrkosten zu sehen sind.

           V) SOZIALVERSICHERUNG:

             1) Krankenversicherung:

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist der Bereich der Selbstbehalte gerade für Behinderte und chronisch Kranke oft zur Frage der Leistbarkeit geworden, insbesonders dann, wenn Selbstbehalte kumulieren. Das System der starren Einkommensgrenzen für die Befreiung von Selbstbehalten führt zu sozialen Härten. Der KOBV-Ö vertritt daher die Auffassung, dass es möglichst rasch zur sozialeren Gestaltung dieses Selbsbehaltesystems kommen muss, das auf die individuelle (Einkommens)-Situation (z.B. Deckelung und/oder Pauschalierung der Selbstbehalte) Bedacht nehmen sollte.

         2) Pensionsversicherung:

Menschen mit Behinderung sind oftmals aufgrund eben ihrer Behinderung gezwungen, frühzeitig in Pension zu gehen, müssen deshalb aber mit Abschlägen rechnen, wie auch jene die aus eigener Entscheidungsfreiheit die Pension antreten. Gerade für jene, die aufgrund ihrer Behinderung in Pension gehen MÜSSEN, wäre daher ein Abgehen von vorgesehenen Abschlägen vorzusehen. Im übrigen ist es erwiesen, dass Invaliditätspensionen im untersten Bereich der Betragshöhen angesiedelt sind und überdies kürzere Bezugsdauer vorliegt, was den Wegfall der Abschläge ebenfalls rechtfertigt.

         VI) BEHINDERTENGLEICHSTELLUNG:

Das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz ist am 1.Jänner 2006 in Kraft getreten und hat sich aus heutiger Sicht grundsätzlich bewährt. Durch intensive Informationen der Bevölkerung ist die Umsetzung der Gesetzesinhalte in ersten Schritten erfolgt. Um dies weiter zu sichern, sind Informationsinitiativen fortzusetzen und weiter daran zu arbeiten, die österreichische Rechtsordnung auf die Bestimmungen des BBGlStG anzupassen.Vorgesehene Förderinstrumentarien zur Beseitigung von Barrieren sind fortzusetzen.

         VII) INFORMATION UND BERATUNG:

Wie der KOBV-Ö aus seiner täglichen Arbeit weiß, ist der Informations- und Beratungsbedarf von Menschen mit Behinderung UND deren Angehöriger über Möglichkeiten der Unterstützung und über gesetzliche Bestimmungen ein enormer. Behindertenrecht in Österreich als Querschnittsmaterie ist in allen Rechtsbereichen zu finden. Für die Normadressaten ist es fast unmöglich, für sie geschaffene gesetzliche Bestimmungen zu kennen, geschweige denn in Anspruch zu nehmen. Der KOBV führt im Bereich Wien, NÖ und Bgld. bereits seit geraumer Zeit regelmäßige Beratungsdienste für Behinderte durch, um diesen Bedarf abzudecken. Jährlich nehmen allein in diesen drei Bundesländern ca. 13.500 (!!) Behinderte diese Beratungsangebote in Anspruch, die vom BMSG unterstützt werden. Es wäre aus Sicht des KOBV-Ö daher angebracht, diese Beratungsdienste durch Behindertenorganisationen, die über die entsprechenden umfangreichen fachlichen Voraussetzungen verfügen, auszubauen und auf eine gesicherte finanzielle Basis in Analogie zum Jugend- und Seniorenbereich zu stellen.

       VIII) EINSTUFUNG DES GRADES DER BEHINDERUNG:

Die Einstufung des Grades der Behinderung erfolgt derzeit nach Richtsätzen, die zuletzt 1965 (!) geändert wurden, und die den heutigen Ansprüchen nicht mehr gerecht werden. Die Überarbeitung dieser Richtsätze soll nach Ansicht des KOBV-Ö jedenfalls zügig fortgesetzt werden.

Wien, im Oktober 2006