Kein Fahrverbot...

Bitte kein Fahrverbot für Menschen mit Mobilitätsbehinderungen!

„Bei allem Verständnis für Maßnahmen gegen die gesundheitsschädliche Belastung durch Feinstaub -  wer wenn nicht die Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung begrüßt grundsätzlich gesundheitsfördernde Maßnahmen? – aber bitte kein Fahrverbot von Menschen mit Behinderungen, denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich ist“, mahnt Mag. Michael Svoboda, Präsident des Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich.

Zahlreiche Behinderungen und Erkrankungen verursachen Mobilitätseinschränkungen, sei es, dass infolge dauernder Gesundheitsschädigungen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich ist, oder eine dauernd starke Gehbehinderung vorliegt, welche den Betroffenen nicht ermöglicht auch nur kurze Wegstrecke zu Fuß zu bewältigen.

Diese Menschen, sind zur Teilnahme am beruflichen und sozialen Leben auf die Benützung eines Kraftfahrzeuges angewiesen. Die Alternative für diese Menschen bei einem Fahrverbot für den Individualverkehr bedeutet, zu Hause zu bleiben!          

Um nicht neue Barrieren aufzubauen, fordert der Kriegsopfer - und Behindertenverband Österreich bereits jetzt, bei der allfälligen Erlassung von Fahrverboten für den Individualverkehr Ausnahmen für Inhaber des Gehbehindertenausweises gem. § 29 b der Straßenverkehrsordnung und Inhaber eines Behindertenpasses gem. § 40 Bundesbehindertengesetz mit der Zusatzeintragung „Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung“ vorzusehen.

Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich
1080 Wien, Lange Gasse 53

Präsident Mag. Michael Svoboda
Generalsekretärin Dr. Regina Baumgartl
Tel.: 01/406 15 80 – 42
Fax: 01/ 406 15 80 - 54
e-mail: kobvoe@kobv.at

Wien, 3.2.2006