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POSITIONSPAPIER DES KOBV-Ö ZUR WEITERENTWICKLUNG DER INVALIDITÄTSPENSION
Am 11.9.2007 fand im Beisein von Herrn BM Dr. Erwin Buchinger die Startveranstaltung zur Weiterentwicklung der Invaliditätspensionen statt.
Ausgehend von der Tatsache, dass (nicht zuletzt auch wegen des Wegfalles aller sonstigen Formen vorzeitiger Pensionen, z.B. wegen langer Versicherungsdauer, Arbeitslosigkeit) die Zahl der I-Pensionsbezieher zunimmt und sich Ungerechtigkeiten bei den gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme (Berufsschutz) ergeben, ist beabsichtigt, in drei Arbeitsgruppen die Schwachstellen im System der I-Pensionen für Selbständige und Unselbständige darzustellen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Der KOBV-Ö, der in allen Arbeitskreisen vertreten ist, hat bereits bei der Startveranstaltung die Position vertreten, dass es nicht primär darum gehen kann, Leistungen zu kürzen, bzw. Leistungsvoraussetzungen zu verschärfen, um den Zuzug zu I-Pensionen einzudämmen, sondern vielmehr darum, die Gründe für diesen Anstieg zu analysieren und die nötigen Schlüsse daraus zu ziehen. Dabei gilt es auch zu beachten, dass, bedingt auch durch vorgesehene Abschläge bei der Berechnung der Pensionen, die betragsmäßige Höhe der I-Pensionen wesentlich unter dem Niveau der sonstigen Alterspensionen zu liegen kommen. Ebenso wurde festgestellt, dass I-Pensionisten mit langen Versicherungszeiten gegenüber jenen mit kurzen Versicherungszeiten benachteiligt sind.
Bereits in den ersten Sitzungen der Arbeitskreise konnte Übereinstimmung erzielt werden, dass der Anstieg der I-Pensionen u.a. damit begründet wird, dass Maßnahmen der umfassenden Rehabilitation, insbes. der beruflichen Rehabilitation zu spät einsetzen. Wie der KOBV-Ö bereits oftmals aufgezeigt hat, liegt dies einerseits auf gesetzlicher Ebene, da in keiner gesetzlichen Bestimmung ein klarer Auftrag nach dem Prinzip „Rehabilitation vor Rente“ verankert ist und zudem die unzureichende Vernetzung der einzelnen Rehabträger (KV,UV,PV,AMS,BSB,Länder) dazu führt, dass den Betroffenen als einzige Perspektive zur Existenzabsicherung der Gang in die I-Pension verbleibt.
Aus diesen Erkenntnissen vertritt der KOBV-Ö daher nachstehende Positionen:
Es ist ein klarer gesetzlicher Auftrag zu definieren, der dem Grundsatz „Arbeit vor Rente“ und „ Rehabilitation vor Rente“ zum Durchbruch verhilft.
Es ist ein System der Früherkennung bei gesundheitlichen Veränderungen insbes. In Bezug auf die Berufstätigkeit zu entwickeln, das unter intensiver Einbeziehung der Betroffenen dazu führt, dass Maßnahmen der umfassenden Rehabilitation früh- und rechtzeitig einsetzen.
Die Betroffenen sollen in Form des „case-managements“ in diesen Rehabilitationsprozessen begleitet werden, mit dem Ziel, sie durch adäquate medizinische und soziale Betreuung sowie Schulungsmaßnahmen dem Arbeitsmarkt zu erhalten bzw. sie in diesen zu integrieren.
Der Berufs- bzw. Tätigkeitsschutz soll unverändert weiter bestehen. Im Bereich der ungelernten Berufstätigen soll verstärkt auf die regionale Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen in den Verweisungsberufen abgestellt werden.
Die im Bereich der I-Pensionen vorgesehenen Abschläge bei der Berechnung der Leistungen sollen wegfallen. Damit können die Ungerechtigkeiten für jene, die bereits lange Versicherungszeiten erworben haben, beseitigt werden.
Wien, am 13. November 2007
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