Presseaussendung 19.01.07 Arbeit vor Rente

KOBV-Ö zum Regierungsprogramm

DEN GRUNDSATZ „ARBEIT VOR RENTE“ IN DEN MITTELPUNKT STELLEN!

Zwar nicht ausdrücklich, aber im Konnex der Kapitel Gesundheit, Menschen mit Behinderungen, Pensionen lässt sich schließen, dass das Regierungsprogramm dem vom Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich (KOBV-Ö) seit seiner Gründung vor über 60 Jahren verfolgten Grundsatz „Arbeit vor Rente“ gerade im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen weiter Nachdruck verleihen möchte. Bereits seit vielen Jahren hat der KOBV-Ö aufgezeigt, dass das zu späte Reagieren auf Erkrankungen und/oder Behinderungen in Bezug auf berufliche und soziale Rehabilitation zum Anstieg der Zahl der Invaliditätspensionen einerseits und zu Arbeitslosigkeit bei denen, die die gesetzlichen Voraussetzungen (z.B. kein Berufsschutz) für die Pension nicht erfüllt haben, geführt hat.

„Ich halte es für völlig richtig und konsequent, dass sich die große Koalition in ihrem Regierungsprogramm dazu bekennt, dass recht- und frühzeitig und gezielt Maßnahmen einer umfassenden Rehabilitation eingesetzt werden sollen, und nicht erst dann, wenn ein Antrag auf Invaliditätspension gestellt wird, denn dann ist es meist schon zu spät und eine berufliche Neuorientierung der Betroffenen nur schwer möglich.“ so der Präsident des KOBV-Ö, Mag. Michael Svoboda. Die angekündigten Maßnahmen (Weiterführung der Beschäftigungsoffensive für Behinderte, verstärkte Ausbildungs- und Umschulungsmaßnahmen, verstärkte und administrativ vereinfachte Förderungsmaßnahmen und die Absicht, durch verbesserte Vernetzung der Rehabilitationsträger rechtzeitig intervenieren zu können) sind gemeinsam mit den bestehenden Schutzbestimmungen durchaus taugliche Mittel, gegen frühzeitige Pensionierungen oder Arbeitslosigkeit vorzugehen.

Dazu zählt aber auch, den Weg in die selbständige und in der selbständigen Erwerbstätigkeit von Menschen mit Behinderung verstärkt zu unterstützen, ein Markt, der auch für Menschen mit Behinderung zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Darüber hinaus gilt es aber auch, wie im Regierungsprogramm festgehalten, Ungerechtigkeiten im System der Invaliditätspensionen auszuräumen. „Ich gehe davon aus, dass tatsächlich Verbesserungen für die Betroffenen herauskommen und dabei auch daran gedacht wird, dass I-Pensionen ohnehin wesentlich geringer sind als Regelpensionen und auch eine wesentlich kürzere durchschnittliche Bezugsdauer vorliegt. Auch die bedarfsorientierte Mindestsicherung zur Armutsbekämpfung gerade bei Menschen mit Behinderung wird hier besondere Bedeutung haben.“ so Präsident Svoboda unter Berücksichtigung seiner Erfahrungen zu vergangenen Reformvorhaben im Pensionsbereich.  

Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich
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Präsident Mag. Michael Svoboda
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Wien, am 19.01.2007