|
P R E S S E I N F O R M A T I O N
Wegfall des Kündigungsschutzes gefährdet tausende Arbeitsplätze von Menschen mit Behinderung!
Mit größter Empörung haben wir Pressemeldungen entnommen, dass Dr. Christoph Leitl, Präsident der WKÖ bei der Präsentation der neuen Internet-Plattform „einstellungssache.at“ die Meinung vertreten hat, dass der „prohibitive Kündigungsschutz“ für Behinderte wegfallen sollte, zu entrichtende Ausgleichstaxen gesenkt bzw. wegfallen könnten, andererseits aber nicht einstellungspflichtige Betriebe Anreizzahlungen erhalten sollen, wenn sie Behinderte beschäftigen.
Präsident Leitl vermittelt falschen Eindruck!
Wider besseres Wissen vermittelt Präsident Leitl damit den Eindruck, dass behinderte ArbeitnehmerInnen in Österreich unkündbar wären, was, wie die eindeutigen Zahlen belegen und auch den MitarbeiterInnen der WK, die in den Behindertenausschüssen und in der Berufungskommission tätig sind, bestätigen können, schlichtweg falsch ist. Tatsache ist, dass 80% der anhängigen Kündigungsanträge einvernehmlich gelöst werden (z.B. Weiterbeschäftigung unter Inanspruchnahme von Fördermitteln, Auflösung des Dienstverhältnisses) und bei den restlichen 20% zur Hälfte die Zustimmung zur Kündigung erteilt wird. Von „Kündigungsverbot“ („prohibitiver Kündigungsschutz) kann also keine Rede sein.
Weitere Aufweichung zum Nachteil von Menschen mit Behinderung kommt nicht in Frage kommen!
Darüber hinaus halten wir fest, dass bereits vor geraumer Zeit auf Drängen der WKÖ der Kündigungsschutz für Behinderte insofern gelockert wurde, als er zu Beginn eines Dienstverhältnisses erst nach 6 Monaten zu wirken beginnt (Einräumung einer Erprobungsphase) und Gründe, die zur Kündigung eines Behinderten führen können expressis verbis in das BeinstG aufgenommen wurden. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass der Kündigungsschutz für Behinderte auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen nicht zur Anwendung kommt und, was vielfach angenommen wird, auch keinen Entlassungsschutz beinhaltet. Es besteht daher für Unternehmer ausreichend Gestaltungsspielraum, Arbeitsverhältnisse mit Behinderten einzugehen bzw. zu beenden. Für den KOBV-Österreich kommt eine weitere Aufweichung des arbeitsrechtlichen Bestandsschutzes für Behinderte jedenfalls nicht in Frage.
Anteil Behinderter an der Gesamtarbeitslosigkeit noch immer überproportional hoch!
Wie Präsident Leitl richtig angemerkt hat, ist es gelungen, die Zahl behinderter Arbeitsloser zu senken. Dies bedeutet zwar einen Rückgang um 22 Prozent, heißt aber auch, dass der Anteil Behinderter an der Gesamtarbeitslosigkeit noch immer überproportional hoch ist. Deshalb bedarf es auch weiterhin aller gemeinsamen Anstrengungen, insbesondere weiterer Förderungen für die Beschäftigung Behinderter. Da diese Förderungen, die jetzt schon, entgegen der Auffassung von Präsident Leitl, auch nicht einstellungspflichtigen Betrieben zukommen können, aus Mitteln des Ausgleichstaxfonds, aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie aus der „Behindertenmilliarde“ bezahlt werden, ist der Vorschlag nach Senkung oder Wegfall der Ausgleichstaxe im Gegensatz zu der Forderung nach verstärkten „Anreizzahlungen“ zu sehen, weniger Einnahmen des ATF führen zwangsläufig zu weniger Förderungen. Der KOBV-Ö kann daher auch dieser Forderung der WK keinesfalls näher treten.
Geben Sie behinderten Menschen eine Chance ...“.
Auf der Internetseite „einstellungssache.at“, die auch unter der Patronanz der WKÖ steht, steht völlig zu Recht geschrieben „arbeitssuchende Menschen mit chronischen Erkrankungen, Beeinträchtigungen oder Behinderungen sind hoch motiviert.......... Geben Sie behinderten Menschen eine Chance ...“.
Der KOBV-Ö bejaht diese Feststellung, jedoch mit der Ergänzung: „Auch in Arbeit stehende Menschen mit chronischen Erkrankungen, Beeinträchtigungen oder Behinderungen sind hoch motiviert. Geben Sie ihnen eine Chance !!.“ Der Wegfall des Kündigungsschutzes sowie die Kürzung von Förderungen nimmt Tausenden diese Chance und führt zu Verängstigung und damit zur Demotivation. Bessere Rahmenbedingungen für Behinderte auf dem Arbeitsmarkt schaffen die Vorschläge von Präsident Leitl in der vorliegenden Form jedenfalls nicht.
KOBV wir helfen gerne!
Der KOBV-Ö tritt seit seiner Gründung vor 60 Jahren nach dem Prinzip „Arbeit vor Rente“ dafür ein, dass Menschen trotz oft schwerster Behinderungen Arbeitsplätze erlangen und aufrechterhalten können. Hiefür unabdingbar ist unserer Ansicht nach eine enge Kooperation insbesondere mit der Interessenvertretung der Arbeitgeber und sind wir jederzeit und gerne bereit, gemeinsam mit der WKÖ verbesserte Rahmenbedingungen für die Beschäftigung Behinderter zu erarbeiten.
Rückfragenhinweis: Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich 1080 Wien, Lange Gasse 53 Tel.: 01/406 15 80 – 42 Präsident Mag. Michael Svoboda Tel.: 01/406 15 86 – 35 Generalsekretärin Dr. Regina Baumgartl Fax: 01/ 406 15 80 - 54 e-mail: kobvoe@kobv.at
Wien, 3. 2.2005
|