Sozialrechtsabteilung
Der KOBV hat es sich seit seiner Gründung im Jahr 1945 entsprechend seiner satzungsgemäßen Aufgabenstellung zum Arbeitsschwerpunkt gemacht, Kriegs- und Wehrdienstopfer, deren Hinterbliebene und Behinderte durch umfassende regionale Beratungsdienste zu unterstützen und sie dadurch in die Lage zu versetzen, ein möglichst selbstbestimmtes und selbstorientiertes Leben zu führen. Beratung wird in allen Behindertenangelegenheiten angeboten.
Mitglieder des KOBV werden darüber hinaus in allen Behindertenangelegenheiten vor Ämtern, Behörden und Sozialgerichten vertreten, um durch qualifizierte Rechtsvertretung eine optimale Rechtsdurchsetzung für Anspruchswerber zu gewährleisten.