I. Mitwirkung bei Akten der Gesetzgebung, Vertretung in öffentlichen Gremien und Ausschüssen, Zusammenarbeit mit politisch Verantwortlichen:

1. Wahrung der Interessen und Rechte der Behinderten als Interessengemeinschaft durch Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen, Einbringung von Gesetzesvorschlägen auf den Gebieten Versorgungsrecht für Kriegsopfer und Heeresopfer, Sozial- und Arbeitsrecht sowie Steuerrecht für Behinderte, Pflegevorsorge, Bestimmungen für versehrte Autofahrer, Behindertenhilfe der Länder.

2. Mitarbeit in (öffentlichen) Gremien und Ausschüssen, bei denen es um konkrete Maßnahmen der Hilfestellung für Kriegsopfer und Behinderte geht, und zwar:

  • Bundesberufungskommission beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
  • Bundesbehindertenbeirat (Beratung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz)
  • Kriegsopferfürsorgebeirat (Beratung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in Kriegsopferfragen)
  • Kriegsopfer- und Behindertenfonds (Darlehen für Kriegs- und Heeresopfer, Verbrechensopfer und Impfgeschädigte, Darlehen nach §§ 6 und 10 a BEinstG)
  • Ausgleichstaxfondsbeirat (Unterstützungs- und Erholungsfürsorge, Maßnahmen für berufstätige Behinderte etc.)
  • Behindertenausschüsse bei den Landesstellen des Bundessozialamtes und Berufungskommission beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Kündigungsverfahren)
  • Trafikbesetzungskommission und Besetzungsoberkommission
  • Trägerkonferenz und Vorstand des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger
  • Sozial- und Gesundheitsforum Österreich (Beratung der Trägerkonferenz und des Vorstandes, des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und des Bundesministers für Gesundheit)
  • Beiräte bei den Sozialversicherungsträgern
  • Aktive Mitarbeit im Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich, der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
  • Arbeitskreis zur Weiterentwicklung des Behinderteneinstellungsgesetzes
  • Arbeitskreis Pflegevorsorge
  • Arbeitskreis zur langfristigen Pensionssicherung
  • Arbeitskreis Invalidität im Wandel
  • Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Richtsatzverordnung
  • Versöhnungsbeirat gem. § 5 Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz

3. Zusammenarbeit mit politischen Verantwortungsträgern. Durch persönlichen Kontakt mit den politischen Verantwortungsträgern auf Bundes- und Länderebene werden Wünsche, Anliegen und Beschwerden aus dem Mitgliederkreis direkt mit den zuständigen Regierungsmitgliedern erörtert und konkrete Maßnahmen getroffen.

Zuständigkeit: Verbandsleitung

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II. Beratung und Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten:

1. Wahrung der Interessen der berufstätigen Behinderten:

a) Behinderteneinstellungsgesetz:

  • Anträge auf Feststellung zum Personenkreis der begünstigten Behinderten;
  • Vertretung in Kündigungsverfahren vor dem Bundessozialamt;
  • Förderungsansuchen

Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung

b) Bundesweite Anlaufstelle für Behindertenvertrauenspersonen:

  • Durchführung von Schulungen für BVP`s,
  • Stärkung der Rechte der BVP`s durch Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Bundessozialamt, AK und ÖGB

Zuständigkeit: BVP Servicestelle

c) Hilfe bei Erlangung einer Tabaktrafik zur Schaffung einer Existenzgrundlage:

  • Zusammenarbeit mit der Monopolverwaltung, der Standesvertretung der Tabaktrafikanten und dem Bundessozialamt, Vermittlung von Tabaktrafiken durch unsere Trafikbörse, Beratung der Trafikinteressenten, Trafikantenschulungen in unseren Erholungshäusern

Zuständigkeit: Trafikreferat

d) Praktische Schulung von behinderten Trafikinteressenten in Schulungstabaktrafiken

Zuständigkeit: KOBV-Schulungs-GesmbH

2. Bundesbehindertengesetz:

  • Anträge auf Ausstellung eines Behindertenpasses;
    Förderungsansuchen an den Unterstützungsfonds

Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung

3. Beratung für versehrte Autofahrer:

  • Parkbegünstigungen durch den Gehbehindertenausweis gem. § 29 b Straßenverkehrsordnung;
  • Befreiung von der Entrichtung der Parkometerabgabe;
  • Kfz-Steuerbefreiung;
  • Lohnsteuerfreibetrag (€ 153,- mtl.);
  • Mautermäßigung;
  • Kostenlose Autobahnvignette.

Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung

4. Beratung in steuerlichen Angelegenheiten:

  • Steuerbefreiungen;
  • Freibeträge für Behinderte;
  • Pendlerpauschale;
  • Erhöhte Familienbeihilfe

Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung

5. Sozialversicherung:

a) Krankenversicherung:

Beratung und Antragstellung für Rezeptgebührenbefreiung

b) Unfallversicherung:

Antragstellung auf Gewährung einer Versehrtenrente nach einem Arbeitsunfall oder wegen Berufskrankheit;

Klagsführung gegen ablehnende Bescheide und Vertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht.

c) Pensionsversicherung:

Antragstellung auf Gewährung einer

  • Invaliditätspension für Arbeiter;
  • Berufsunfähigkeitspension für Angestellte;
  • Erwerbsunfähigkeitspension für Selbständige und Bauern; ·
  • Dienstunfähigkeitspension für Beamte

Klagsführung gegen ablehnende Bescheide und Vertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht.

Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung

6. Pflegegeld:

  • allgemeine Beratung;
  • Antragstellung auf Gewährung eines Pflegegeldes
  • Klagsführung und Vertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht

Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung

7. Vertretung und Beratung zu nachstehenden Versorgungsgesetzen:

  • Kriegsopferversorgungsgesetz (KOVG);
  • Heeresversorgungsgesetz (HVG);
  • Verbrechensopfergesetz (VOG);
  • Impfschadengesetz;
  • Opferfürsorgegesetz (OFG)

Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung

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III. Rechtliche Beratung allgemein:

durch unseren Verbandsanwalt. Die erste Beratung ist kostenlos. Für die weitere Vertretung wird eine 35 %ige Ermäßigung gewährt.

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IV. Erholungsaufenthalte:

  • in unserem Erholungshaus in Freiland;
  • die An- und Abreise von/nach Wien ist für unsere Mitglieder kostenlos;
  • in den Erholungshäusern der Bundesländerverbände;
  • und unserem Vertragshotel in Punat (Kroatien).

Die Preise für unsere Mitglieder sind nach dem Einkommen gestaffelt.

Zuständigkeit: Urlaubsreferat

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V. Heilbehandlung und Rehabilitation:

in unserer Sonderkrankenanstalt Zicksee – Orthopädisches Rehabilitationszentrum.

  • Prävention, Rehabilitation und Integration von Patienten mit Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates,
  • Früherkennung von Krankheitsveranlagungen,
  • Behandlung bei Erkrankung und
  • Wiedereingliederung in Beruf und soziales Umfeld.

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VI. Hilfe bei finanzieller Notlage:

für Mitglieder, die unvorhergesehen und unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind.

Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung

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VII. Lotterie:

Der Reingewinn der einmal jährlich veranstalteten Lotterie wird wohltätigen Zwecken zugeführt.

Zuständigkeit: Lotterieabteilung

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VIII. Information:

über Neuerungen im Behindertenrecht und Aktivitäten des KOBV durch unser vierteljährlich erscheinendes Service-Magazin „KOBV gemeinsam stärker“.

Zuständigkeit: Redaktion

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IX. 400 Orts- und Bezirksgruppen

  • Regionale Beratung der Menschen mit Behinderung;
  • Regionale Vertretung der Interessen der Menschen mit Behinderung
  • Regionale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung
  • Regionaler Kommunikationsstützpunkt für Menschen mit Behinderung
  • Regionale Veranstaltungen für Menschen mit Behinderung
  • Regionale Öffentlichkeitsarbeit für die Anliegen der Menschen mit
  • Behinderung
  • Ehrenamtliches Engagement zum Wohle der Menschen mit Behinderungen

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