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I. Mitwirkung bei Akten der Gesetzgebung, Vertretung in öffentlichen Gremien und Ausschüssen, Zusammenarbeit mit politisch Verantwortlichen:
1. Wahrung der Interessen und Rechte der Behinderten als Interessengemeinschaft durch Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen, Einbringung von Gesetzesvorschlägen auf den Gebieten Versorgungsrecht für Kriegsopfer- und Heeresopfer, Sozial- und Arbeitsrecht sowie Steuerrecht für Behinderte, Pflegevorsorge, Bestimmungen für versehrte Autofahrer, Behindertenhilfe der Länder.
2. Mitarbeit in (öffentlichen) Gremien und Ausschüssen, bei denen es um konkrete Maßnahmen der Hilfestellung für Kriegsopfer und Behinderte geht, und zwar:
· Bundesberufungskommission für Sozialentschädigungs- und Behindertenangelegenheiten beim Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (KOVG, HVG, ISchG, BEinstG, BBG )
· Kriegsopferfürsorgebeirat (Beratung des Bundesministers Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz)
· Kriegsopfer- und Behindertenfonds (Darlehen für Kriegs- und Heeresopfer); · Ausgleichstaxfondsbeirat (Unterstützungs- und Erholungsfürsorge, Maßnahmen für berufstätige Behinderte, etc.);
· Behindertenausschüsse bei den Bundessozialämtern Wien, Niederösterreich und Burgenland und Berufungskommission beim Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (Kündigungsverfahren);
· Trafikbesetzungskommission und -oberkommission;
· Verwaltungsrat und Hauptversammlung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger · Sozial- und Gesundheitsforum Österreich · Beiräte der Sozialversicherungsträger
· ORF – Publikumsrat
· Interessenvertretung der Behinderten nach dem Wiener Behindertengesetz (Beratung der Wiener Landesregierung in Behindertenangelegenheiten);
· Aktive Mitarbeit im Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich, der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation und des Landesverbandes der Wiener Behindertenorganisationen.
3. Zusammenarbeit mit politischen Verantwortungs-trägern. Durch persönlichen Kontakt mit den politischen Verantwortungsträgern auf Bundes- und Länderebene werden Wünsche, Anliegen und Beschwerden aus dem Mitgliederkreis direkt mit den zuständigen Regierungsmitgliedern erörtert und konkrete Maßnahmen getroffen.
Zuständigkeit: Verbandsleitung
II. Beratung und Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten:
1. Wahrung der Interessen der berufstätigen Behinderten:
a) Behinderteneinstellungsgesetz:
· Anträge auf Feststellung zum Personenkreis der begünstigten Behinderten; · Vertretung in Kündigungsverfahren vor dem Bundessozialamt; · Förderungsansuchen
Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung
b) Bundesweite Anlaufstelle für Behindertenvertrauenspersonen:
· Durchführung von Schulungen für BVP`s, · Stärkung der Rechte der BVP`s durch Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, Bundessozialamt, AK und ÖGB
Zuständigkeit: ARGE Behindertenvertrauenspersonen
c) Hilfe bei Erlangung einer Tabaktrafik zur Schaffung einer Existenzgrundlage:
· Zusammenarbeit mit der Monopolver-waltung, der Standesvertretung der Tabaktrafikanten und dem Bundessozialamt, Vermittlung von Tabaktrafiken durch unsere Trafikbörse, Beratung der Trafikinteressenten, Trafikantenschulungen in unseren Erholungshäusern
Zuständigkeit: Trafikreferat
Zuständigkeit: KOBV-Schulungs-GesmbH
2. Bundesbehindertengesetz:
Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung
3. Beratung für versehrte Autofahrer:
· Parkbegünstigungen durch den Gehbehindertenausweis gem. § 29 b Straßenverkehrsordnung; · Befreiung von der Entrichtung der Parkometerabgabe; · Kfz-Steuerbefreiung; · Lohnsteuerfreibetrag (€ 153,- mtl.); · Mautermäßigung; · Kostenlose Autobahnvignette; · Anträge auf Abgeltung der Normverbrauchsabgabe
Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung
4. Beratung in steuerlichen Angelegenheiten:
Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung
5. Sozialversicherung:
a) Krankenversicherung: Beratung und Antragstellung für Rezeptgebührenbefreiung
b) Unfallversicherung: Antragstellung auf Gewährung einer Versehrtenrente nach einem Arbeitsunfall oder wegen Berufskrankheit;
Klagsführung gegen ablehnende Bescheide und Vertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht.
c) Pensionsversicherung: Antragstellung auf Gewährung einer · Invaliditätspension für Arbeiter; · Berufsunfähigkeitspension für Angestellte; · Erwerbsunfähigkeitspension für Selbständige und Bauern; · Dienstunfähigkeitspension für Beamte
Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung
6. Pflegegeldgesetze:
· allgemeine Beratung; · Antragstellung auf Gewährung eines Pflegegeldes nach dem Bundespflegegeldgesetz oder nach dem jeweiligen Landespflegegeldgesetz; · Klagsführung und Vertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht
Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung
7. Vertretung und Beratung zu nachstehenden Versorgungsgesetzen:
· Kriegsopferversorgungsgesetz (KOVG); · Heeresversorgungsgesetz (HVG); · Verbrechensopfergesetz (VOG); · Impfschadengesetz; · Opferfürsorgegesetz (OFG)
Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung
III. Rechtliche Beratung allgemein:
durch unsere Verbandsanwältin. Die erste Beratung ist kostenlos. Für die weitere Vertretung wird eine 35 %ige Ermäßigung gewährt.
IV. Erholungsaufenthalte:
· in unseren Erholungshäusern in Freiland und Helenental; · die An- und Abreise von/nach Wien ist für unsere Mitglieder kostenlos; · in den Erholungshäusern der Bundesländer-verbände; · und unserem Vertragshotel in Punat (Kroatien).
Die Preise für unsere Mitglieder sind nach dem Einkommen gestaffelt.
Zuständigkeit: Urlaubsreferat
V. Heilbehandlung und Rehabilitation:
in unserer Sonderkrankenanstalt Zicksee – Orthopädisches Rehabilitationszentrum.
· Prävention, Rehabilitation und Integration von Patienten mit Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates, · Früherkennung von Krankheitsveranlagungen, · Behandlung bei Erkrankung und · Wiedereingliederung in Beruf und soziales Umfeld.
VI. Hilfe bei finanzieller Notlage:
für Mitglieder, die unvorhergesehen und unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind.
Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung
VII. Lotterie:
Der Reingewinn der einmal jährlich veranstalteten Lotterie wird wohltätigen Zwecken zugeführt.
Zuständigkeit: Lotterieabteilung
VIII. Information:
über Neuerungen im Behindertenrecht und Aktivitäten des KOBV durch unser vierteljährlich erscheinendes Service-Magazin „KOBV gemeinsam stärker“.
Zuständigkeit: Redaktion
IX. 400 Orts- und Bezirksgruppen
· Regionale Beratung der Menschen mit Behinderung; · Regionale Vertretung der Interessen der Menschen mit Behinderung · Regionale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung · Regionaler Kommunikationsstützpunkt für Menschen mit Behinderung · Regionale Veranstaltungen für Menschen mit Behinderung · Regionale Öffentlichkeitsarbeit für die Anliegen der Menschen mit Behinderung · Ehrenamtliches Engagement zum Wohle der Menschen mit Behinderungen
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