Bundesbehindertengleichstellungsgesetz
Das vollständige Bundesbehindertengleichstellungsgesetz finden Sie HIER.
Ziel
-
Beseitigung/Verhinderung der Diskriminierung behinderter Menschen
-
Gewährleistung der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
-
eine selbst bestimmte Lebensweise
-
Abbau von Barrieren
Geschützt werden
-
Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige
Geltungsbereich
-
Verwaltung des Bundes
-
Rechtsverhältnisse unter Privaten
Barrierefreiheit
Heißt, dass ein Mensch mit Behinderung eine Leistung
-
in der allgemein üblichen Weise
-
ohne besondere Erschwernis
-
grundsätzlich ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen kann
Barrieren
-
Bauliche Barrieren (Übergangsfristen bis 2016 und länger)
-
Kommunikationstechnische Barrieren
-
Sonstige Barrieren
Das Verfahren
-
Schlichtungsverfahren
-
Klage vor ordentlichem Gericht
Rechtsfolgen der Diskriminierung nach dem Bundesbehindertengleichstellungsgesetz
-
Ersatz für den eingetretenen Schaden nach den schadenersatzrechtlichen Grundsätzen der österreichischen Rechtsordnung
-
Ersatz für die erlittene persönliche Beeinträchtigung