Entgeltschutz
Förderung von Lohn- und Gehaltskosten
Entgeltzuschuss
Der Entgeltzuschuss kann für begünstigt Behinderte gewährt werden, zum Ausgleich einer behinderungsbedingten Leistungsminderung.
Arbeitsplatzsicherungszuschuss
Der Arbeitsplatzsicherungszuschuss wird bei einer Gefährdung des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes gewährt.
Inklusionsbonus für Lehrlinge
Der Inklusionsbonus für Lehrlinge kann für die Gesamtdauer von Lehrverhältnissen, die ab dem 1.7.2019 beginnen, beantragt werden – unabhängig vom Alter der Lehrlinge.
Inklusionsförderung/InklusionsförderungPlus
Die Inklusionsförderung/InklusionsförderungPlus wird seit dem 1.3.2019 für Unternehmen gewährt, die begünstigt Behinderte einstellen.
AMS Eingliederungsbeihilfe
Die Voraussetzungen für die AMS Eingliederungsbeihilfe sind regional unterschiedlich. Gefördert werden können Personen, die beim AMS arbeitslos gemeldet sind, und zusätzlich andere Voraussetzungen erfüllen (zB. akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind).
Näheres findet sich auf:
Unter welchen Voraussetzungen werden die Förderungen bzw. Zuschüsse gewährt?
Die Zuschüsse, Förderungen und Beihilfen werden nur bei voll sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen gewährt. Das bedeutet, dass sich das Gehalt über der ASVG-Geringfügigkeitsgrenze bewegen muss (2021 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 475,86 € monatlich).
Für wen gibt es keine Förderung?
Der Bund, die Länder, Sozialversicherungsträger und das AMS können keine Förderung erhalten.
Ebenso können DienstnehmerInnen, die als Beamte pragmatisiert sind (zB. MitarbeiterInnen der Post oder der Telekom Austria) nicht gefördert werden.
ACHTUNG: Auf alle angeführten Förderungen besteht kein Rechtsanspruch!
Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
Zur Optimierung bestehender Arbeitsplätze und für die Schaffung von neuen Arbeits-/Ausbildungsplätzen können Zuschüsse gegeben oder Sachleistungen gefördert werden (zB. für bauliche, technische oder ergonomische Adaptierungen sowie für Arbeitshilfen). Arbeits- und Berufsausbildungsassistenz und ein Jobcoaching können in Anspruch genommen werden, wenn es konkreter Arbeits-/Ausbildungsplatz bezogener Unterstützung inklusive Beratung bedarf.
Schulungs- und Ausbildungskosten
Kosten, die bei externen Schulungen oder Weiterbildungen aufgrund einer Behinderung anfallen, können durch das Sozialministeriumservice übernommen werden.
Gefördert durch: