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Unsere Leistungen — Ihre Vorteile

Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes und sozial integriertes Leben zu ermöglichen. Information, Beratung und rechtliche Vertretung sind daher nur ein Teil der Aufgaben des KOBV. Wir bieten auch Urlaubs- und Erholungsaufenthalte zu besonders günstigen Preisen an. Wir betreiben das orthopädische Klinikum SKA Zicksee und führen jährlich eine Lotterie durch, um unsere Mitglieder in Notfällen auch finanziell unterstützen zu können.

Die Leistungen des KOBV im Detail

I. Mitwirkung bei Akten der Gesetzgebung, Vertretung in öffentlichen Gremien und Ausschüssen, Zusammenarbeit mit politisch Verantwortlichen
1. Wahrung der Interessen und Rechte der Menschen mit Behinderung als Interessengemeinschaft durch Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen, Einbringung von Gesetzesvorschlägen auf den Gebieten Versorgungsrecht für Kriegsopfer- und Heeresopfer, Sozial- und Arbeitsrecht sowie Steuerrecht für Menschen mit Behinderung, Pflegevorsorge, Bestimmungen für versehrte Autofahrer:innen, Behindertenhilfe der Länder.

2. Mitarbeit in (öffentlichen) Gremien und Ausschüssen, bei denen es um konkrete Maßnahmen der Hilfestellung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung geht, und zwar:

  • Bundesbehindertenbeirat (Beratung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)
  • Kriegsopferfürsorgebeirat (Beratung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Plfege und Konsumentenschutz in Kriegsopferfragen)
  • Kriegsopfer- und Behindertenfonds (Darlehen für Kriegs- und Heeresopfer, Verbrechensopfer und Impfgeschädigte, Darlehen nach §§ 6 und 10 a BEinstG)
  • Ausgleichstaxfondsbeirat (Unterstützungs- und Erholungsfürsorge, Maßnahmen für berufstätige Menschen mit Behinderung etc.)
  • Behindertenausschüsse bei den Landesstellen des Sozialministeriumservice (Kündigungsverfahren)
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Trafikbesetzungskommission und Besetzungsoberkommission
  • Trägerkonferenz und Vorstand des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger
  • Beiräte bei den Sozialversicherungsträgern
  • Aktive Mitarbeit im Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich und dem österreichischen Behindertenrat
  • Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung nach dem Wiener Chancengleichheitsgesetz (Beratung der Wiener Landesregierung in Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung)
  • Arbeitskreis zur Weiterentwicklung des Behinderteneinstellungsgesetzes
  • Arbeitskreis Pflegevorsorge
  • Kommission zur langfristigen Pensionssicherung
  • Arbeitskreis Invalidität im Wandel
  • Versöhnungsbeirat gem. § 5 Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz
  • Fit2work-Beirat
3. Zusammenarbeit mit politischen Verantwortungsträgern. Durch persönlichen Kontakt mit den politischen Verantwortungsträgern auf Bundes- und Länderebene werden Wünsche, Anliegen und Beschwerden aus dem Mitgliederkreis direkt mit den zuständigen Regierungsmitgliedern erörtert und konkrete Maßnahmen getroffen.

Zuständigkeit: Verbandsleitung

II. Beratung und Vertretung in sozialrechtlichen Angelegenheiten

1. Wahrung der Interessen der berufstätigen Menschen mit Behinderung:

a) Behinderteneinstellungsgesetz:

  • Anträge auf Feststellung zum Personenkreis der begünstigten Menschen mit Behinderung;
  • Vertretung in Kündigungsverfahren vor dem Sozialministeriumservice;
  • Förderungen für Arbeitgeber:innen

Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung

b) Bundesweite Anlaufstelle für Behindertenvertrauenspersonen:

  • Aus- und Weiterbildung der Behindertenvertrauenspersonen,
  • professionelle Beratung der Behindertenvertrauenspersonen,
  • Vernetzung der Behindertenvertrauenspersonen,
  • Stärkung der Rechte der BVP`s durch Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Sozialministeriumservice, AK und ÖGB

Zuständigkeit: BVP Servicestelle

c) Hilfe bei Erlangung einer Tabaktrafik zur Schaffung einer Existenzgrundlage:

  • Zusammenarbeit mit der Monopolverwaltung, der Standesvertretung der Tabaktrafikanten und dem Sozialministeriumservice
  • Beratung der Trafikinteressent:innen

Zuständigkeit: Trafikreferat

  • praktische Schulung von behinderten Trafikinteressent:innen in Schulungstrafiken
  • Trafikakademie

Zuständigkeit: KOBV-Schulungs-GesmbH

2. Bundesbehindertengesetz:

  • Anträge auf Ausstellung eines Behindertenpasses;
  • Förderungsansuchen an den Unterstützungsfonds

Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung

3. Beratung für versehrte Autofahrer:innen:

  • Parkbegünstigungen durch den Gehbehindertenausweis gem. § 29 b Straßenverkehrsordnung;
  • Befreiung von der Entrichtung der Parkometerabgabe;
  • Kfz-Steuerbefreiung;
  • Lohnsteuerfreibetrag (€ 190,- mtl.);
  • Mautermäßigung;
  • Kostenlose Autobahnvignette.

Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung

4. Beratung in steuerlichen Angelegenheiten:

  • Freibeträge für Menschen mit Behinderungen;
  • Pendlerpauschale;
  • Erhöhte Familienbeihilfe

Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung

5. Sozialversicherung:

a) Krankenversicherung:
Beratung und Antragstellung für Rezeptgebührenbefreiung

b) Unfallversicherung:
Antragstellung auf Gewährung einer Versehrtenrente nach einem Arbeitsunfall oder wegen Berufskrankheit;
Klagsführung gegen ablehnende Bescheide und Vertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht.

c) Pensionsversicherung:
Antragstellung auf Gewährung einer

  • Invaliditätspension für Arbeiter;
  • Berufsunfähigkeitspension für Angestellte;
  • Erwerbsunfähigkeitspension für Selbständige und Bauern; ·
  • Dienstunfähigkeitspension für Beamte

Klagsführung gegen ablehnende Bescheide und Vertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht.

Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung

6. Pflegegeld:

  • allgemeine Beratung;
  • Antragstellung auf Gewährung eines Pflegegeldes
  • Klagsführung und Vertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht

Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung

7. Vertretung und Beratung zu nachstehenden Versorgungsgesetzen:

  • Kriegsopferversorgungsgesetz (KOVG);
  • Heeresentschädigungsgesetz (HEG);
  • Verbrechensopfergesetz (VOG);
  • Impfschadengesetz (ISchG);
  • Opferfürsorgegesetz (OFG)
  • Conterganhilfegesetz

Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung

III. Rechtliche Beratung allgemein
Durch unsere Verbandsanwälte. Die erste Beratung ist kostenlos. Für die weitere Vertretung wird eine 35 %ige Ermäßigung gewährt.

Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung
IV. Erholungsaufenthalte
  • in unserem Erholungshaus Schloss Freiland
  • die An- und Abreise von/nach Wien ist für unsere Mitglieder kostenlos
Die Preise für unsere Mitglieder sind nach dem Einkommen gestaffelt. Zuständigkeit: Urlaubsreferat
V. Heilbehandlung und Rehabilitation
in unserem Rehabilitationszentrum SKA Zicksee, Orthopädisches Klinikum:
  • Prävention, Rehabilitation und Integration von Patient:innen mit Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates,
  • Früherkennung von Krankheitsveranlagungen,
  • Behandlung bei Erkrankung und
  • Wiedereingliederung in Beruf und soziales Umfeld.
VI. Hilfe bei finanzieller Notlage
Für Mitglieder, die unvorhergesehen und unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind.

Zuständigkeit: Sozialrechtsabteilung
VII. Lotterie
Der Reingewinn der einmal jährlich veranstalteten Lotterie wird wohltätigen Zwecken zugeführt.

Zuständigkeit: Lotterieabteilung
VIII. Information
über Neuerungen im Behindertenrecht und Aktivitäten des KOBV durch unser vierteljährlich erscheinendes Service-Magazin „KOBV gemeinsam stärker“.

Zuständigkeit: Redaktion
IX. Orts- und Bezirksgruppen
  • Regionale Beratung der Menschen mit Behinderungen;
  • Regionale Vertretung der Interessen der Menschen mit Behinderungen
  • Regionale Anlaufstelle für Menschen mit Behinderungen
  • Regionaler Kommunikationsstützpunkt für Menschen mit Behinderungen
  • Regionale Öffentlichkeitsarbeit für die Anliegen der Menschen mit Behinderungen
  • Ehrenamtliches Engagement zum Wohle der Menschen mit Behinderungen