1. Wahrung der Interessen und Rechte der Menschen mit Behinderung als Interessengemeinschaft durch Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen, Einbringung von Gesetzesvorschlägen auf den Gebieten Versorgungsrecht für Kriegsopfer- und Heeresopfer, Sozial- und Arbeitsrecht sowie Steuerrecht für Menschen mit Behinderung, Pflegevorsorge, Bestimmungen für versehrte Autofahrer, Behindertenhilfe der Länder.
2. Mitarbeit in (öffentlichen) Gremien und Ausschüssen, bei denen es um konkrete Maßnahmen der Hilfestellung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung geht, und zwar:
Zuständigkeit: Verbandsleitung
2. Mitarbeit in (öffentlichen) Gremien und Ausschüssen, bei denen es um konkrete Maßnahmen der Hilfestellung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung geht, und zwar:
- Bundesbehindertenbeirat (Beratung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz)
- Kriegsopferfürsorgebeirat (Beratung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in Kriegsopferfragen)
- Kriegsopfer- und Behindertenfonds (Darlehen für Kriegs- und Heeresopfer, Verbrechensopfer und Impfgeschädigte, Darlehen nach §§ 6 und 10 a BEinstG)
- Ausgleichstaxfondsbeirat (Unterstützungs- und Erholungsfürsorge, Maßnahmen für berufstätige Menschen mit Behinderung etc.)
- Behindertenausschüsse bei den Landesstellen des Sozialministeriumservice (Kündigungsverfahren)
- Bundesverwaltungsgericht
- Trafikbesetzungskommission und Besetzungsoberkommission
- Trägerkonferenz und Vorstand des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger
- Beiräte bei den Sozialversicherungsträgern
- Aktive Mitarbeit im Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich und dem österreichischen Behindertenrat
- Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung nach dem Wiener Chancengleichheitsgesetz (Beratung der Wiener Landesregierung in Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung)
- Arbeitskreis zur Weiterentwicklung des Behinderteneinstellungsgesetzes
- Arbeitskreis Pflegevorsorge
- Kommission zur langfristigen Pensionssicherung
- Arbeitskreis Invalidität im Wandel
- Versöhnungsbeirat gem. § 5 Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz
- Fit2work-Beirat
Zuständigkeit: Verbandsleitung