1. Wahrung der Interessen und Rechte der Menschen mit Behinderung als Interessengemeinschaft durch Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen, Einbringung von Gesetzesvorschlägen auf den Gebieten Versorgungsrecht für Kriegsopfer- und Heeresopfer, Sozial- und Arbeitsrecht sowie Steuerrecht für Menschen mit Behinderung, Pflegevorsorge, Bestimmungen für versehrte Autofahrer:innen, Behindertenhilfe der Länder.
2. Mitarbeit in (öffentlichen) Gremien und Ausschüssen, bei denen es um konkrete Maßnahmen der Hilfestellung für Kriegsopfer und Menschen mit Behinderung geht, und zwar:
- Bundesbehindertenbeirat (Beratung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz)
- Kriegsopferfürsorgebeirat (Beratung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Plfege und Konsumentenschutz in Kriegsopferfragen)
- Kriegsopfer- und Behindertenfonds (Darlehen für Kriegs- und Heeresopfer, Verbrechensopfer und Impfgeschädigte, Darlehen nach §§ 6 und 10 a BEinstG)
- Ausgleichstaxfondsbeirat (Unterstützungs- und Erholungsfürsorge, Maßnahmen für berufstätige Menschen mit Behinderung etc.)
- Behindertenausschüsse bei den Landesstellen des Sozialministeriumservice (Kündigungsverfahren)
- Bundesverwaltungsgericht
- Trafikbesetzungskommission und Besetzungsoberkommission
- Trägerkonferenz und Vorstand des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger
- Beiräte bei den Sozialversicherungsträgern
- Aktive Mitarbeit im Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich und dem österreichischen Behindertenrat
- Interessenvertretung der Menschen mit Behinderung nach dem Wiener Chancengleichheitsgesetz (Beratung der Wiener Landesregierung in Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung)
- Arbeitskreis zur Weiterentwicklung des Behinderteneinstellungsgesetzes
- Arbeitskreis Pflegevorsorge
- Kommission zur langfristigen Pensionssicherung
- Arbeitskreis Invalidität im Wandel
- Versöhnungsbeirat gem. § 5 Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz
- Fit2work-Beirat
Zuständigkeit: Verbandsleitung