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Spielbedingungen

Die Spielbedingungen der 74. KOBV-Lotterie 2023

Durch den Kauf von Losen anerkennt der Teilnehmer/die Teilnehmerin die nachstehenden Bedingungen und verpflichtet sich, diese einzuhalten.

1. Gesetzliche Grundlage
Gesetzliche Grundlage für die Durchführung der Kriegsopfer- und Behinderten-Lotterie 2023 ist das Glücksspielgesetz 1989 in der geltenden Fassung. Der KOBV-Der Behindertenverband; 1080 Wien, Lange Gasse 53, ZVR: 868148653, ist als Veranstalter – im Folgenden kurz Veranstalter genannt – gemäß der vom Bundesministerium für Finanzen ausgestellten Genehmigung zur Durchführung der 74. KOBV-Lotterie 2023 berechtigt. Mit der Organisation und Durchführung der 74. KOBV-Lotterie 2023 wurde die Geschäftsstelle der Klassenlotterie Josef Prokopp Gesellschaft m.b.H., Gumpendorferstraße 83-85/Haus 2/Top EG, 1060 Wien – im Folgenden kurz Lotteriebüro genannt – beauftragt.

2. Spielvertrag und Abwicklung
Die Vergabe der Losnummern erfolgt automatisch durch eine EDV-Rechenanlage über ein elektronisches Mischsystem und kann weder von den Spielteilnehmenden noch vom Veranstalter beeinflusst werden. Der Spielvertrag zwischen dem Veranstalter und den Spielteilnehmenden kommt durch die Einzahlung des Preises einer Losserie
– innerhalb der im Brieftext ersichtlichen Verfallsfrist – auf das Lotteriekonto IBAN: AT85 2011 1259 1055 5505 zustande. Die Spielteilnehmenden erlangen sofort nach rechtzeitigem Eingang des Lospreises für die 10er-Losserie auf dem Konto des Veranstalters Spiel- und Gewinnberechtigung.
Minderzahlungen werden von der niedrigsten Losnummer aufwärts gerechnet, d.h. Unterzahlungen werden zunächst auf das Los mit der niedrigsten Nummer verbucht usw. Einzahlungen unter dem Einzel-Lospreis von € 1,80 werden als Spende für den Lotteriezweck verbucht. Überzahlungen – also Einzahlbeträge über € 18,— für 10er-Losserien werden als Spende für den Lotteriezweck verbucht.
Originallose: Der Preis für eine 10er-Losserie beträgt € 18,— (für das Einzellos € 1,80) und ist für alle Lose gleich hoch.
Spielteilnahme: Personen unter 18 Jahren sind von der Spielteilnahme ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, zur Überprüfung der Volljährigkeit Ausweiskopien einzufordern.
Losverlust: Für Lose, die verloren gehen, können die Spielteilnehmenden gegen Nachweis des eingezahlten Lospreises bis spätestens sieben Werktage vor der Ziehung beim Lotteriebüro eine Spielbestätigung anfordern. Die Spielbestätigung gilt als Losersatz bei der Einlösung eines Gewinnes.
Zahlung und Zahlungsfristen: Der Eingang des Lospreises muss bis spätestens am Tag der Verfallsfrist auf dem oben genannten Lotteriekonto verbucht sein. Zahlungen, die nach Ablauf dieser Frist ankommen, gelten als Loseinzahlung, haben jedoch keinen Anspruch auf die zugeteilten Losnummern. Die Kund:innen erhalten ein gleichwertiges Loskontingent mit neuen Losnummern. Für Loseinzahlungen, die nicht mit dem Original-Einzahlschein auf das Lotteriekonto eingezahlt werden (z. B. per Internet-Banking), muss die auf dem Erlagschein vermerkte Kundennummer unter „Kundendaten“ angegeben werden, damit eine eindeutige Zuordnung zur Losserie bzw. zur Reservierungsnummer gewährleistet ist. Fehlen diese Daten und kann daher die Zahlung nicht eindeutig den erhaltenen Los- bzw. Reservierungsnummern zugeordnet werden, wird der Betrag nach dem Ziehungstag als Spende für den Lotteriezweck verbucht. Zahlungseingänge nach dem 24. November 2023 gelten als Spende für den Lotteriezweck.

3. Gewinnermittlung
Die öffentliche Ziehung findet am 28. November 2023, 10.00 Uhr, bei der Österreichischen Lotterien GmbH, Rennweg 44, 1038 Wien, unter Aufsicht eines öffentlichen Notars statt. Das Ziehungsergebnis wird ab 05. Dezember 2023 im Internet unter https://www.kobv.at unter Aktuelles veröffentlicht. Zusätzlich erfolgt die amtliche Verlautbarung des Ziehungsergebnisses am 05. Dezember 2023 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung. Für Informationen steht den Spielteilnehmenden auch die Service Telefonnummer +43 1 587 76 63 zur Verfügung.

4. Gewinnauszahlung und Auszahlungsfrist
Gewinnlose können nicht direkt bei den Lieferfirmen eingelöst werden. Für alle Gewinne werden vom Veranstalter Gewinngutscheine ausgegeben. Alle Gewinne müssen innerhalb der Gewinneinlösefrist vom 05. Dezember 2023 bis 29. Jänner 2024 beim Lotteriebüro Josef Prokopp Gesellschaft m.b.H., Geschäftsstelle der Klassenlotterie, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 83-85/Haus 2/EG, angefordert werden.

5. Gewinnlisten
Nach der Ziehung wird eine Gewinnliste aufgelegt, die allen Loskäufer:innen eine Woche nach der Ziehung gratis zugesandt wird.

6. Seriengewinne
Gewinngutscheine für Seriengewinne können per Post angefordert werden oder werden beim Lotteriebüro J. Prokopp Ges.m.b.H., Geschäftsstelle der Klassenlotterie, 1060 Wien, Gumpendorferstraße 83-85/Haus 2/Top EG, von Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr ausgefolgt. Bei Anforderung per Post müssen das Originalgewinnlos (oder die Originalspielbestätigung), der Einzahlbeleg und eine € 1,20-Briefmarke für das Rückporto an das Lotteriebüro Josef Prokopp Gesellschaft m.b.H., Geschäftsstelle der Klassenlotterie, gesendet werden.

7. Haupttreffer
Hauptgewinne werden persönlich übergeben – nähere Informationen bzw. Übergabetermine erfahren Sie im Lotteriebüro unter der Service-Telefonnummer +43 1 587 76 63. Zur Gewinneinlösung müssen das Originalgewinnlos (oder die Originalspielbestätigung) und der Einzahlbeleg vorgelegt werden. Die Gewinne können nicht in Bargeld abgelöst werden und sind ausschließlich in Österreich einlösbar. Der Leistungsumfang der Haupt- und Serientreffer entspricht den Ausführungen der jeweiligen Lieferfirma. Diese liegen beim Lotteriebüro zur Einsicht auf. Alle Gewinne müssen innerhalb einer Frist von einem Jahr  in Anspruch genommen bzw. bei den Lieferfirmen der Gewinne eingelöst oder geltend gemacht werden. Der Versand von Originalbelegen geht auf Kosten und Gefahr der Spielteilnehmenden. Weder der Veranstalter noch das Lotteriebüro haften für den Postweg. Zur Einlösung berechtigt ist grundsätzlich die überbringende Person des Gewinnloses. Die Identität von Überbringer:in und Einzahler:in ist unerheblich und wird nicht überprüft. Jedes bezahlte Gewinnlos ist bis 29. Jänner 2024 gültig bzw. anspruchsberechtigt. Nach Ende der Gewinneinlösefrist verfallen alle nicht geltend gemachten Gewinne ausnahmslos zugunsten des Lotteriezweckes.

8. Spielgeheimnis
Der Veranstalter und das Lotteriebüro sind zur Wahrung des Spielgeheimnisses (gemäß § 51 Glücksspielgesetz) verpflichtet. Insbesondere darf der Name von Gewinner:innen nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung bekannt gegeben werden. Die Gewinner:innen erklären sich jedoch bereit, dem Veranstalter und den Trefferlieferanten für Werbezwecke – insbesondere für die Veröffentlichung von Fotos der Gewinnübergabe in den Medien des Veranstalters – unentgeltlich zur Verfügung zu stehen.

9. Haftung
Der Veranstalter und das Lotteriebüro haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, strafbare Handlungen Dritter oder aus sonstigen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, verursacht werden.

© 2023 Lotteriebüro Geschäftsstelle der Klassenlotterie, 1060 Wien, Gumpendorferstraße 83-85/Haus 2/Top EG