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Servicestelle

Die Servicestelle

Die Teilhabe am Erwerbsleben hat eine hohe Bedeutung in unserer Gesellschaft. Sowohl der Einzelne als auch die Gemeinschaft bewerten sich und andere in hohem Maße über die Arbeitstätigkeit und Leistung. Eine sinnvolle und erfolgreiche Berufstätigkeit wirkt sich bei a l l e n Menschen positiv auf das Selbstwertgefühl aus.

Aus diesem Grund ist die Integration von Menschen mit Behinderungen in die Berufswelt und somit Gesellschaft einer der Arbeitsschwerpunkte des KOBV seit seiner Gründung im Jahre 1945.

Die Behindertenvertrauenspersonen (BVP) sind gemeinsam mit dem Betriebsrat/ der Personalvertretung die wichtigsten AkteurInnen der Behindertenpolitik in der Arbeitswelt.

Die BVP ist vom Gesetz dazu berufen, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der begünstigt behinderten
ArbeitnehmerInnen im Einvernehmen mit dem Betriebsrat/ der Personalvertretung gegenüber der ArbeitgeberIn wahrzunehmen (§ 22a Abs 7 ff BEINStG). Sie leistet durch ihre Tätigkeit einen wesentlichen Anteil zur Integration der ArbeitnehmerInnen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt und trägt dazu bei, bestehende Arbeitsplätze zu sichern.

In den letzten Jahren hat die BVP an Stellenwert gewonnen. Sie ist jetzt auf allen Ebenen der Belegschafts- und Personalvertretung präsent. Bedingt durch die Aufwertung ihrer Stellung auch durch die letzte Novelle des Behinderteneinstellungsgesetzes 2011, sowie die immer wieder neuen Herausforderungen am Arbeitsmarkt wird sie zunehmend mit diffizileren Aufgaben und Situationen konfrontiert. Auch aufgrund der sozialpolitischen Vorgaben („Arbeit vor Rente“, „Rehabilitation vor Rente“, Gesundheitsstraße, „fit2work“) gilt es die BVP zu fördern und ihr Engagement zu forcieren, da sie die wichtigste Schnittstelle zu den Betroffenen ist.

Seit dem Inkrafttreten des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) wird die BVP auch mit Sachverhalten befasst, in denen es um Diskriminierung und Benachteiligung behinderter KollegInnen, um Barrierefreiheit und die daraus resultierende Geltendmachung von Rechtsansprüchen geht. Auch wenn die Rechte und Pflichten der BVP gesetzlich gut verankert sind, bedarf es des unermüdlichen Einsatzes der einzelnen BVP, damit aus den Ansprüchen aus dem Gesetz auch gelebte Realität wird. Damit die gesetzlichen Vorgaben wirklich greifen können, wird der BVP in der Praxis viel Engagement und vor allem Durchsetzungskraft abverlangt. Denn Rechte eingeräumt zu haben, ist in den Alltagen der Betriebe/Dienststellen oft erst dann etwas wert, wenn diese auch tatsächlich wahrgenommen, ausgeübt und – oftmals gegen Widerstände – eingefordert werden.

Dank der finanziellen Unterstützung des Sozialministeriumservice konnte mit 1.1.2006 die BVP Servicestelle mit hauptamtlichen MitarbeiterInnen besetzt werden und steht seither den Behindertenvertrauenspersonen wochentags ganztägig zur Verfügung.