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20 Jahre Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz

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Österreich hatte eine Richtlinie des Europäischen Rates für die Verwirklichung der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen in Beschäftigung und Beruf umzusetzen und musste dafür eine Novellierung des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG) vornehmen.

Auf Druck zahlreicher Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderungen, darunter auch der KOBV Österreich – Der Behindertenverband, ging der österreichische Gesetzgeber über die Vorgabe der EU-Richtlinie hinaus und schuf mit dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz erstmals auch einen gesetzlichen Rahmen gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen im Alltag.

Die dritte Errungenschaft des Behindertengleichstellungspakets war die Entstehung einer weisungsfreien und öffentlich zugänglichen Behindertenanwaltschaft für die außergerichtliche Klärung von Konflikten (zur Website: https://www.behindertenanwaltschaft.gv.at/).

Teilhabe und Selbstbestimmung als klare Ziele

Ein allgemeines Diskriminierungsverbot aufgrund einer Behinderung mit Recht auf Schadenersatz, wie es im BGStG festgeschrieben ist, war damals ein historischer Fortschritt, den der KOBV Österreich – Der Behindertenverband lange gefordert hatte. Ziel des BGStG war und ist, Diskriminierung im alltäglichen Leben zu beseitigen oder zu verhindern, um damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. „Mit Inkrafttreten des BGStG wurde das Bewusstsein der Gesellschaft für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen geschärft“, erinnert sich Regina Baumgartl, Generalsekretärin des KOBV Österreich – Der Behindertenverband.

Seit 2006 hat sich im Bereich der Barrierefreiheit viel getan – etwa, wenn es um die Zugänglichkeit von öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln oder die Infrastruktur im Allgemeinen geht. So wurden etwa der Bau von Rampen, automatischen Türen und barrierefreien Toiletten sowie der Abbau von kleineren Stufen beschleunigt und Schulungen für Mitarbeitende vorangetrieben. Zuletzt gewann digitale Barrierefreiheit stark an Bedeutung.

Wirksame Verbesserungen gefragt

Gleichzeitig zeigt sich 20 Jahre später: Der Wunsch, dass Barrierefreiheit eines Tages auf breiter Basis zur Selbstverständlichkeit wird, hat sich noch nicht erfüllt. Menschen mit Behinderungen erleben im Alltag nach wie vor Benachteiligungen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, bei Informationen, im digitalen Raum, bei Veranstaltungen, in der Mobilität, der Verwaltung etc. Diskriminierungen beziehen sich nicht nur auf bauliche Barrieren, sondern auch auf weniger günstige Behandlungen von Menschen mit Behinderungen gegenüber Menschen ohne Behinderungen.

Aus Sicht des KOBV Österreich – Der Behindertenverband besteht daher weiterhin Handlungsbedarf. „Das BGStG war ein Meilenstein. Aber Gleichstellung ist nicht erreicht, solange Betroffene ihre Rechte nur mit hohem Risiko und großem Aufwand durchsetzen können“, betont Baumgartl. Besonders wichtig ist der Juristin, dass das Prozesskostenrisiko für die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen wegen Diskriminierung aufgrund einer Behinderung beseitigt oder zumindest deutlich reduziert wird. Eine weitere Forderung des KOBV Österreich – Der Behindertenverband ist ein umfassender Rechtsanspruch auf Unterlassung und Beseitigung von Diskriminierungen. Darüber hinaus ist die Barrierefreiheit in (öffentlichen) Gebäuden zu forcieren, und sollen Förderinstrumentarien zur Beseitigung von Barrieren fortgesetzt und verbessert werden.

„Echte Gleichstellung zeigt sich nicht darin, dass Diskriminierung per Gesetz verboten ist. Sie zeigt sich darin, ob Menschen mit Behinderungen tatsächlich gleichgestellt sind. Und genau in diesem Bereich gibt es noch einiges zu tun“, hält Baumgartl fest. „Zur Förderung der Gleichberechtigung und zur Beseitigung von Diskriminierung unternehmen die Vertragsstaaten alle geeigneten Schritte, um die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen zu gewährleisten“, heißt es übrigens in Artikel 5, Absatz 3 der UN-Behindertenrechtskonvention, die Österreich bereits 2008 ratifiziert hat.