Wie eine Studie des Forschungsinstituts „Foresight“ im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich wissenschaftlich belegt, gibt es zahlreiche strukturelle Schwächen bei Begutachtungsprozessen der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Untersucht wurden die Erfahrungen von 817 Personen, die innerhalb der letzten zehn Jahre bei der PVA OÖ einen Antrag auf Pflegegeld oder auf eine Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension gestellt hatten. Dabei zeigte sich, dass viele Befragte den Begutachtungsprozess als herabwürdigend und teilweise respektlos erlebten. So stuften 70 Prozent der Antragsteller:innen einer Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension die Untersuchung als „wenig“ bis „gar nicht respektvoll“ ein. Bei Antragsteller:innen auf Pflegegeld waren es 42 Prozent.
Studienteilnehmer:innen erzählten etwa von unfreundlichem und kasernenartigem Ton der Gutachter:innen, unpassenden Fragen bzw. Bemerkungen, der expliziten oder impliziten Unterstellung, die Beschwerden zu simulieren, sowie von vorgefassten Meinungen. Darüber hinaus berichteten viele Betroffene, dass ihre medizinischen Unterlagen oder Befunde nur unzureichend berücksichtigt wurden und sie während des Begutachtungsprozesses intime Tätigkeiten wie den Toilettengang oder das Duschen demonstrieren mussten. Eine weitere Belastung stellte für manche Menschen das Verbot, eine Begleitperson dabeihaben zu dürfen, dar. 30 Prozent der Antragsteller:innen einer Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension und acht Prozent der Antragsteller:innen auf Pflegegeld informierten darüber.
Ergebnisse nicht überraschend
„Leider sind die Studienergebnisse für uns als Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen nicht überraschend. Von vielen unserer Mitglieder, die von den Mitarbeiter:innen der Sozialrechtsabteilungen der KOBV-Landesverbände beraten und vertreten werden, wissen wir, welche Probleme es im Begutachtungsprozess gibt“, sagt Regina Baumgartl, Generalsekretärin des KOBV Österreich – Der Behindertenverband. „Diese reichen von einem wenig wertschätzenden Umgang bis zu dem Gefühl, nicht ernstgenommen zu werden“, ergänzt sie. Der Faktor, der über allem steht, ist die fehlende Zeit. „Gäbe es mehr Zeit für Untersuchungen, würde sich einiges zum Positiven verändern, etwa der Umgang mit Betroffenen“, ist sich Baumgartl sicher. Einige Personen, deren Antrag nicht bewilligt wird, erleben in Folge eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes und geraten in finanzielle Schwierigkeiten, manche sind trotz gesundheitlicher Einschränkungen zum Weiterarbeiten gezwungen oder verlieren den Zugang zu wichtigen sozialen Leistungen, wie durch „Foresight“ festgehalten wird.
In der Studie werden jedenfalls grundlegende Probleme im Begutachtungsprozess wie intransparente Entscheidungen, die unzureichende Berücksichtigung von medizinischen Unterlagen, zu wenig Zeit für Untersuchungen, unklare Beurteilungskriterien und ein teilweise respektloser Umgang benannt. „Uns sind die Schwierigkeiten, die Antragsteller:innen durchmachen, bekannt. Die Mitarbeiter:innen der KOBV-Landesverbände beraten und vertreten unsere Mitglieder umfassend in PVA-Verfahren sowie auch in Gerichtsverfahren gegen negative Bescheide und sind dabei durchaus erfolgreich. So wurden alleine vom KOBV-Landesverband für Wien, Niederösterreich und Burgenland im Jahr 2025 48 Prozent der 637 abgeschlossenen gerichtlichen Pflegegeldverfahren positiv erledigt. Das zeigt, dass sich eine Klage durchaus lohnen kann, da dadurch häufig eine (höhere) Pflegegeldeinstufung erreicht werden kann“, erklärt Baumgartl. „Natürlich setzen wir uns dafür ein, dass der Begutachtungsprozess verbessert wird. Schulungen für Gutachter:innen in Bezug auf den Umgang mit Patient:innen, wie sie die Arbeiterkammer Oberösterreich fordert, sind beispielsweise ebenfalls eine unserer Forderungen“, bekundet sie.
Weniger Anträge bewilligt
Neben den Erfahrungen der Antragsteller:innen untersuchten die Studienautor:innen auch die Antrags- und Zuerkennungszahlen. Hier kam heraus, dass die Anzahl der Anträge auf Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension in Oberösterreich von 2010 bis 2024 zwar deutlich stieg, die Quote der Zuerkennung gleichzeitig jedoch massiv sank – und zwar von 37,5 Prozent auf 21,9 Prozent. Tirol hat mit 28 Prozent im Bundesländervergleich die höchste Zuerkennungsrate, Wien mit 17,1 Prozent die niedrigste.
In Bezug auf Pflegegeld wurden in Oberösterreich im Jahr 2024 65,3 Prozent der Erstanträge bewilligt. Zum Vergleich: In Tirol waren es die meisten (70 Prozent), in Wien die wenigsten (59,1 Prozent).
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