Seit 16. April gehören die Verwendung und Weitergabe der Braille-Schrift zum immateriellen UNESCO-Kulturerbe in Österreich. Die Punktschrift wurde nach einer Initiative des Blinden- und Sehbehindertenverbands Österreich (BSVÖ) von der heimischen UNESCO-Kommission in das nationale Verzeichnis aufgenommen.
Die Braille-Schrift wurde 1825 von Louis Braille entwickelt. Der blinde Franzose veränderte im Alter von 16 Jahren mit sechs Punkten die Welt. Angeordnet in zwei Spalten mit jeweils bis zu drei Punkten vereinfachen die 64 möglichen Kombinationen die Kommunikation von blinden und sehbehinderten Menschen seit 200 Jahren. Mittlerweile ist Braille fixer Bestand des Alltags – ob als Handlaufbeschriftung an Bahnhöfen, als Wegweiser auf taktilen Plänen in Museen, als Beschriftung von Tasten in Aufzügen und auf Automaten oder im Berufsleben.
Kulturgut der Selbsthilfe
Die Punktschrift ist weit mehr als nur ein Hilfsmittel: Sie macht Sprache tastbar, verschafft Zugang zu Informationen, Bildung und Kultur, steht für Barrierefreiheit, Selbstbestimmung sowie gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft. Da die Braille-Schrift von blinden Menschen selbst gelehrt, gepflegt und technisch weiterentwickelt wird, gilt sie seit jeher als wichtiges Kulturgut der Selbsthilfe.
Durch technologische Neuerungen und rückläufige Förderstrukturen wird sie jedoch von immer weniger Menschen erlernt. Die Anerkennung der Braille-Schrift als immaterielles UNESCO-Kulturerbe in Österreich unterstreicht daher auch die Notwendigkeit, ihre Weitergabe langfristig zu sichern.
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