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Neue Fluggastrechte in der EU

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Nach vielen Jahren der Verhandlungen einigten sich das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union auf eine Reform der EU-Fluggastrechte. Künftig – wohl ab Herbst 2027 – werden neue Rechte für Reisende in der EU gelten, von denen gezielt auch Menschen mit Behinderungen profitieren.

  • Haftung für Hilfsmittel: Fluggesellschaften müssen die Kosten für den Ersatz verlorener oder beschädigter Hilfsmittel in voller Höhe übernehmen. Bislang war die Haftung meist auf rund 3.000 Euro begrenzt. Auch bei verletzten oder gar getöteten Assistenzhunden sind Entschädigungen vorgesehen.
  • Ersatz von Hilfsmitteln: Wenn ein Hilfsmittel verloren geht, beschädigt oder zerstört wird, ist unverzüglich ein geeigneter, kostenloser Ersatz zur Verfügung zu stellen.
  • Versicherung für Hilfsmittel: Für Mobilitätshilfen wie Rollstühle und Assistenzhunde dürfen Fluggesellschaften keine zusätzliche Versicherung verlangen.
  • Gebühren: Erforderliche Begleitpersonen von Menschen mit Behinderungen können im Flugzeug künftig neben der begleiteten Person sitzen, ohne dass Kosten für die Sitzplatzreservierung anfallen.
  • unzureichende Unterstützung: Versäumen Menschen mit Behinderungen ihren Flug, weil die notwendige Assistenzleistung seitens der Fluggesellschaft nicht oder zu spät bereitgestellt wurde, haben sie in Zukunft Anspruch auf eine Entschädigung und eine alternative Beförderung. Wenn Betroffene in solchen Fällen selbst Unterstützung organisieren, können sie die entstandenen Kosten zurückfordern.
  • Vorrang: Bei Flugausfällen oder Verspätungen sollen Menschen mit Behinderungen bei der Bereitstellung von Assistenzleistungen und bei der alternativen Beförderung bevorzugt berücksichtigt werden.

Forderungen teilweise offengeblieben

Die neue EU-Fluggastrechte-Verordnung bringt für Menschen mit Behinderungen die umfangreichsten Verbesserungen seit der Einführung der bisherigen Regelungen. Dennoch wurden nicht alle Forderungen des European Disability Forum (EDF) berücksichtigt. Es fehlt:

  • ein ausdrückliches Verbot, Menschen allein wegen einer Behinderung den Transport zu verweigern
  • das Recht, ohne verpflichtende Vorabgenehmigung/Voranmeldung zu reisen
  • die gegenseitige Anerkennung von Assistenzhunden in der gesamten EU

Bild: © Magnific