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Austausch zwischen dem KOBV Österreich und Bundesministerin Schumann

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Korinna Schumann, Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, lud Franz Groschan und Regina Baumgartl, Präsident bzw. Generalsekretärin des KOBV Österreich – Der Behindertenverband, zu einem Austausch über aktuelle Themen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, ein. Besprochen wurden:

  • die Weiterentwicklung der Begutachtungsprozesse, für die der KOBV Österreich – Der Behindertenverband aufgrund der Mitgliedervertretungen der KOBV-Landesverbände in Verfahren vor den Sozialversicherungsträgern und dem Sozialministeriumservice (SMS) zahlreiche Erfahrungen aus der Praxis einbringen kann
  • die nachhaltige finanzielle Absicherung des Ausgleichstaxfonds (ATF)

Im Namen des KOBV Österreich – Der Behindertenverband wünschten sich Groschan und Baumgartl eine Einbindung in die Weiterentwicklung der Begutachtungsprozesse und die Überarbeitung des Systems der Ausgleichstaxe, um die weitreichenden Erfahrungen des Verbandes teilen zu können.

Begutachtungen durch PVA und SMS

Groschan und Baumgartl bedankten sich bei Bundesministerin Schumann für die gesetzliche Verankerung des Rechtanspruchs auf Mitnahme einer Vertrauensperson bei allen Begutachtungen ab 1. September, für die sich der KOBV Österreich – Der Behindertenverband stark gemacht hatte. Zu begrüßen wäre allerdings noch eine Ergänzung der gesetzlichen Regelungen dahingehend, dass die Vertrauensperson nicht nur anwesend sein darf, sondern auch anzuhören ist, wie in der entsprechenden Bestimmung des § 25 a des Bundespflegegeldgesetzes über die Beiziehung und Anhörung der Vertrauensperson vorgesehen.

Auch über die verbindlichen Verhaltensrichtlinien bei PVA-Begutachtungen ab 1. September zeigten sich Groschan und Baumgartl sehr erfreut, wobei es wünschenswert wäre, den Anspruch auf Beiziehung und Anhörung der Vertrauensperson auch in diese Richtlinien aufzunehmen. Auf den Vorschlag, ähnliche Richtlinien für das SMS zu entwickeln, versicherte die Bundesministerin, dass dies gemacht werde und bereits in Umsetzung sei.

Offene Probleme bei Begutachtungen

Da die Mitarbeiter:innen der Sozialrechtsabteilungen der KOBV-Landesverbände breite Erfahrungen an Vertretungen vor den Sozialversicherungsträgern und dem SMS sowie eine hohe Erfolgsquote bei gerichtlichen Pflegegeldverfahren haben, sind dem KOBV Österreich – Der Behindertenverband noch offene Probleme bei Begutachtungsprozessen bekannt. Groschan und Baumgartl boten Bundesministerin Schumann deshalb ihre Mithilfe bei der Überarbeitung an.

Beim Austausch im Sozialministerium sprachen sie bezüglich Begutachtungen Folgendes an:

  • Umgang mit Antragsteller:innen: es ist zu wenig Zeit, um die persönliche Situation zu schildern; manche Antragsteller:innen müssen herabwürdigende und respektlose Äußerungen über sich ergehen lassen; teilweise erfolgt keine Einsicht in mitgebrachte Befunde; Betroffene fühlen sich nicht ernst- und wahrgenommen
  • Ärzt:innenmangel und Fachärzt:innenmangel in bestimmten Fachrichtungen: Eine Aufstockung des ärztlichen Dienstes hätte positive Auswirkungen auf die Begutachtungsverfahren, so könnte und sollte mehr Zeit für Begutachtungen vorgesehen werden.
  • Fachwissen und soziale Kompetenz: Wissenserweiterungen über neue bzw. seltenere Erkrankungen sind dringend notwendig. Zudem sind Weiterbildungen im sozialen Bereich unerlässlich.
  • Hausbegutachtungen: Hausbegutachtungen werden aktuell nur bei Pflegegeldverfahren angeboten. Ein Anspruch, diese auch bei den anderen Verfahren einzuräumen, wenn glaubhaft gemacht wird, dass das behinderungsbedingt erforderlich ist, wäre wichtig.

Gutachten von Sozialversicherungsträgern

Groschan und Baumgartl besprachen mit Bundesministerin Schumann zudem den Wunsch des KOBV Österreich – Der Behindertenverband, in Zukunft alle Gutachten der Sozialversicherungsträger (auch psychologische Testergebnisse) an die Betroffenen bzw. ihre Vertretungen zu schicken – und zwar ohne Schwärzungen und automatisch.

Im Gegensatz zu Gutachten des SMS werden Gutachten von Sozialversicherungsträgern nur auf ausdrücklichen Antrag verschickt. Viele Betroffene wissen jedoch nicht, dass sie ein Recht auf entsprechende Akteinsicht und Übermittlung der Gutachten haben und machen daher auch nicht von ihrem Recht Gebrauch. Eine automatische Zusendung hätte den Vorteil, dass die Gutachten auch bei anderen Verfahren, wie z.B. vor dem Sozialministeriumservice, von den Betroffenen verwendet werden könnten, wodurch Parallelbegutachtungen entfallen könnten.

Langfristig bleibt der KOBV Österreich – Der Behindertenverband bei seiner Forderung nach der Einrichtung einer einheitlichen und unabhängigen Begutachtungsstelle.

Absicherung des Ausgleichstaxfonds

Neben den Begutachtungsprozessen war der Ausgleichstaxfonds ein weiteres Thema. Groschan und Baumgartl forderten gegenüber der Bundesministerin auch persönlich die nachhaltige finanzielle Absicherung des ATF und keine weiteren Einschnitte bei arbeitsmarktpolitischen Beratungs- und Unterstützungsprojekten.

Jedenfalls ist die Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Einbeziehung von Behindertenorganisationen, darunter des KOBV Österreich – Der Behindertenverband, zur Erarbeitung einer notwendigen Systemänderung des ATF dringend notwendig. Neu ist das Thema jedoch nicht: Es gibt bereits seit 2015 ein Positionspapier des KOBV Österreich – Der Behindertenverband, auf dem aufgebaut werden könnte. Schumann verwies diesbezüglich darauf, dass sie den Bericht des Rechnungshofes über den ATF zunächst abwarten möchte.

Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband bedankt sich bei Bundesministerin Korinna Schumann für ihre Zeit sowie das konstruktive Gespräch und freut sich darauf, in die Weiterentwicklung der Prozesse eingebunden zu werden.