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Behindertenpolitik in Österreich und Island: Vernetzungstreffen in Wien

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Österreich trifft Island – dieses Mal nicht auf dem Fußballplatz, sondern in den Räumlichkeiten der Verbandszentrale des KOBV Österreich – Der Behindertenverband. Präsident Franz Groschan und Generalsekretärin Regina Baumgartl empfingen hier eine 13-köpfige Delegation der ÖBÍ réttindasamtök, dem isländischen Dachverband von 43 Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderungen.

Im Mittelpunkt des rund zweistündigen Treffens stand neben einem ersten Kennenlernen der Austausch über gemeinsame Herausforderungen, die sich in beiden Ländern ähnlich gestalten. Auch strukturelle Unterschiede wurden besprochen, die sich wiederum auf Schwerpunkte in der täglichen Arbeit auswirken.

Zunächst ging es aber erst einmal um die Verbandsarbeit und die dahinterliegenden Strukturen. Die Funktion der ÖBÍ réttindasamtök entspricht dabei in etwa jener des Österreichischen Behindertenrats: Sie vereint 43 nationale Mitgliedsorganisationen, die zusammen rund 40.000 Mitglieder zählen, und das bei einer Bevölkerungszahl von rund 390.000 Einwohner:innen. Wie die Landesverbände des KOBV Österreich – Der Behindertenverband bietet ÖBÍ kostenfreie Rechtsberatung und -vertretung an, in der Regel in Zusammenarbeit mit externen Anwält:innen.

Demografische Herausforderungen bewältigen

Sowohl der KOBV Österreich – Der Behindertenverband als auch ÖBÍ réttindasamtök sehen sich demografischen Herausforderungen gegenüber: Speziell jüngere Menschen fühlen sich von klassischen Verbandsstrukturen nicht immer abgeholt. Um einem Nachwuchsproblem vorzubeugen, hat ÖBÍ die Plattform UngÖBÍ ins Leben gerufen. Sie richtet sich an junge Menschen mit Behinderungen im Alter zwischen 18 und 35 Jahren, ihre Mitglieder sind in ÖBÍ-Arbeitsgruppen eingebunden.

Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband hingegen setzt unter anderem auf die Teilnahme an Freiwilligenmessen, bei denen Ehrenamtliche mit Interessierten über ihre oft langjährige Erfahrung sprechen, Einblicke in die Arbeit des Verbands geben und – im Idealfall – neue Freiwillige gewinnen, die sich für Menschen mit Behinderungen engagieren möchten. Dazu gibt es vor allem auf Länderebene vermehrt Austausch und Kooperationen mit Studierenden, Schüler:innen sowie jungen Menschen mit Behinderungen, die sich beispielsweise in Selbsthilfegruppen für ihre Rechte stark machen oder an Projekten arbeiten, die darauf abzielen, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu verbessern.

Island: Rechtsanspruch auf inklusive Bildung

Schnell kristallisierte sich heraus, dass vor allem der Spardruck im Sozialbereich beide Organisationen beschäftigt, ebenso die zum Teil schleppende Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (BRK). Während Österreich bei der letzten Staatenprüfung unter anderem Kritik für Rückschritte im Bereich der inklusiven Bildung erntete, ist die erste Staatenprüfung in Island noch in vollem Gange, da das Land die UN-BRK erst im Jahr 2016 ratifiziert hat. „Wir sind sehr gespannt auf die Ergebnisse“, sagte ÖBÍ-Vorsitzende Alma Yr Ingolfsdottir, „sie sollten im kommenden Jahr vorliegen.“ Die UN-BRK ist in Island seit November 2025 auch gesetzlich verankert.

Einen Rechtsanspruch auf inklusive Bildung gibt es in Island bereits seit 2008, die vollständige Umsetzung in der Praxis ist damit aber nicht garantiert. „Es gibt nach wie vor Herausforderungen“, berichtete die Vorsitzende. Ein wesentliches Hindernis ist dabei die bauliche Barrierefreiheit, die bei historischen Bauten nicht immer einfach umzusetzen ist – eine Problematik, die auch in Österreich hinreichend bekannt ist, mit dem Unterschied, dass hierzulande der Denkmalschutz strenger ausgelegt wird als in Island.

Flächendeckende Digitalisierung bedingt soziale Isolation

Barrierefreiheit ist natürlich nicht auf bauliche Maßnahmen beschränkt, sondern umfasst auch den digitalen Bereich. So gibt es in Island bereits hochentwickelte Anwendungen, die Text in gesprochene Sprache umwandeln können bzw. umgekehrt, was Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen unterstützt. Gleichzeitig führe die weit fortgeschrittene Digitalisierung speziell im öffentlichen Raum und im Gesundheitswesen zu zunehmender sozialer Isolation, berichtete Rosa Maria Hjorvar, digitale Projektmanagerin bei ÖBÍ: „Wir wickeln alles nur noch digital ab, analog passiert praktisch gar nichts mehr.“

Das sei vor allem im Gesundheitsbereich problematisch: „Chatbots entscheiden darüber, ob man einen persönlichen Arzttermin erhält, Telemedizin ist vor allem auf dem Land und in dünner besiedelten Regionen Alltag“, so Rosa Maria Hjorvar weiter. Für ältere Personen und Menschen mit Behinderungen sei der Wegfall der persönlichen Kommunikation ein enormes Problem, denn für viele seien die Ärztin bzw. der Arzt oder Pflegekräfte oft die letzten direkten Ansprechpartner:innen. Auch der Gang zur Bank oder zu Behörden erfülle für diese Menschen vielfach eine soziale Funktion: „Durch die flächendeckende Digitalisierung rutschen sie zunehmend in die soziale Isolation“, berichtete die Digital-Expertin.

Pflege und Rehabilitation in Österreich…

Der Gesundheitsbereich kämpft aber noch mit anderen Problemen, etwa einem chronischen Personalmangel und verknappten Kapazitäten. Das führe unter anderem zu sehr langen Wartezeiten bei der Rehabilitation, berichtete Alma Yr Ingolfsdottir. Eine Folge daraus: Der Staat vergibt temporäre Bewilligungen für Kurzzeit- oder Reha-Aufenthalte in Pflegeheimen. Das hat mitunter zur Folge, dass Menschen in Pflegeheimen untergebracht werden, die zwar einen Rehabilitations-, aber keinen Pflegebedarf haben.

In diesem Zusammenhang fasste Mag.a Carmen Mucha, Leiterin der Sozialrechtsabteilung des KOBV – Der Behindertenverband für Wien, Niederösterreich und Burgenland, das österreichische Pflegegeldsystem zusammen: „Je mehr Stunden Betreuung jemand braucht, umso höher ist das Pflegegeld“, brachte sie das siebenstufige Modell auf den Punkt. Das Pflegegeld sei dabei weder vom Alter noch vom Einkommen abhängig, sondern werde ausschließlich nach Bedarf berechnet.

…und in Island

In Island ist das anders. Ein Pflegegeld wie hierzulande gibt es nicht. Stattdessen werden Pflege- und Assistenzbedarf über das allgemeine staatliche Pensions- und Invaliditätssystem aufgefangen sowie über kommunale Direktleistungen. Dabei werden anders als in Österreich eigene Einkünfte sowie das Einkommen des Partners/der Partnerin angerechnet, was die finanziellen Zuschüsse massiv senken kann. Wer zu mindestens 75 Prozent dauerhaft erwerbsunfähig ist, erhält eine monatliche Basispension von umgerechnet 2.250,- Euro. Für Pflegebedürftige, die alleine wohnen, steigt dieser Betrag auf rund 2.800,- Euro, um die Wohnkosten abzufangen. Für chronisch Kranke und Menschen mit Behinderungen gibt es eine finanzielle Beihilfe, die zwischen 340,- und 460,- Euro betragen kann und die dazu gedacht ist, Mehrkosten für Medikamente, Therapien und Hilfsmittel abzudecken.

Noch einen gravierenden Unterschied gibt es zwischen Österreich und Island: In Österreich ist es ausreichend, zum Zeitpunkt der Antragstellung seinen Lebensmittelpunkt hier zu haben. In Island besteht ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung erst, wenn jemand mindestens drei Jahre in Island gelebt und ins Sozialsystem eingezahlt hat.

Bei so vielen unterschiedlichen und komplexen Themen vergingen zwei Stunden wie im Flug. Zu besprechen hätte es natürlich noch mehr gegeben. Darum einigten sich alle Beteiligten darauf, sich auch in Zukunft weiterhin auszutauschen und dort, wo es möglich ist, gemeinsam an einem Strang zu ziehen, um die Situation von Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu verbessern.