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Informationen für Arbeitgeber:innen

Hier erfahren Sie, was Sie als Dienstgeber oder Dienstgeberin beachten müssen, wenn Sie einen Menschen mit „begünstigt Behinderten“-Status einstellen.

Vergünstigungen

Werden begünstigt behinderte Personen angestellt, erhält man einige Vergünstigungen. Umgekehrt ist ab 25 Arbeitnehmer:innen sonst eine Ausgleichstaxe zu zahlen. Diese Maßnahme ist ein Mittel zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt.

Vorteile, bei Beschäftigung begünstigt behinderter Arbeitnehmer:innen

Arbeitgeber:innen, die begünstigt behinderte Arbeitnehmer:innen beschäftigen, erhalten lohnsummenunabhängige Vergünstigungen für diese Personen:

Dienstgeberbeitrag (DB): 3,9%

Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ), Werte 2024:

  • Burgenland 0,40%
  • Kärnten 0,37%
  • Niederösterreich 0,35%
  • Oberösterreich 0,32%
  • Salzburg 0,36%
  • Steiermark 0,34%
  • Tirol 0,39%
  • Vorarlberg 0,33%
  • Wien 0,36%

Kommunalsteuer (KommSt): 3%

U-Bahn-Steuer in Wien: 2 € pro Woche pro Dienstnehmer:in

Arbeitsplatzadaptierung

Ziel ist die Beseitigung/Verhinderung der Diskriminierung behinderter Menschen, Gewährleistung der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und selbstbestimmte Lebensweise, sowie der Abbau von Barrieren.

Arbeitsplatzbezogene Förderungen

Ein behindertengerechter (barrierefreier) Arbeitsplatz ist speziell auf die Bedarfe der:des Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin mit Behinderung angepasst.

Für folgende Bereiche werden finanzielle Förderungen angeboten:

  • Schaffung neuer barrierefreier („behindertengerechter“) Arbeits- oder Ausbildungsplätze. Das können unterfahrbare Tische, eine spezielle Tastatur, eine Software etc. sein
  • Adaptierung bestehender Räumlichkeiten (z.B. Sanitäranlagen, Zugang, automatische Türöffnung)
  • Umbau von Zusatzausstattungen zu Maschinen (z.B. Computer) und Einrichtungen (z.B. Büroräume)
  • Technische Arbeitshilfen (z.B. mobile Lesegeräte für Menschen mit Sehbehinderung)

Ein Zuschuss muss immer VOR der Realisierung einer Adaptierung oder Anschaffung beim Sozialministeriumservice beantragt werden, und es werden in der Regel 3 Kostenvoranschläge benötigt.