Von der prothetischen Versorgung bis zur Notwendigkeit einer ex lege Karenzierung für Vertragsbedienstete im Falle von Rehageldbezug – ein angenehmes Gespräch im Sozialministerium.
Der KOBV Österreich, vertreten durch Präsident Franz Groschan und GS Regina Baumgartl, auf Antrittsbesuch bei Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig, betraut mit dem Gesundheits-Portfolio im Sozialministerium. Besprochen wurden dabei einige Gesundheits-Themen aus dem Forderungsprogramm des KOBV:
– Rechtsanspruch auf Wiedereingliederungs-Teilzeit: Wichtig, da der Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung vom Entgegenkommen des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin abhängt und diese Bereitschaft leider immer wieder fehlt. Darüber hinaus ist die Verlängerung der Teilzeitmöglichkeit von derzeit neun Monaten auf zumindest ein Jahr wichtig.
– Der sehr positive Effekt des Rehabilitationsgeldes: Dieses hat das Ziel, Menschen mit vorübergehender Arbeitsunfähigkeit durch medizinische Maßnahmen der Rehabilitation wieder fit für das Arbeitsleben zu machen. Bestehende Dienstverhältnisse können damit langfristig abgesichert werden.
– Karenzierung von Dienstverhältnissen im Öffentlichen Dienst: Wird Rehabilitationsgeld bezogen, gibt es bei Arbeitnehmer:innen im Öffentlichen Dienst – im Unterschied zur Privatwirtschaft – keine Karenzierung des Dienstverhältnisses. In der Praxis führt das häufig zu Problemen, wie der KOBV aus der Beratung und Vertretung seiner Mitglieder weiß. Es kann sogar zum Verlust des Arbeitsplatzes führen. Eine gesetzlich vorgeschriebene Karenzierungsregelung für Vertragsbedienstete ist daher dringend erforderlich, wie auch die Abschaffung der ex lege Beendigung von Dienstverhältnissen nach einjährigem Krankenstand.
– Prothetische Versorgung / medizinische Hilfsmittel: Aus den Erfahrungen des KOBV-Der Behindertenverband für Wien, NÖ und Bgld. als Träger des Orthopädischen Klinikums SKA Zicksee und der Vertretungstätigkeit der KOBV-Sozialrechtsabteilung wurden Beispiele von Betroffenen geschildert, die deutlich zeigen, wie problematisch sich die optimale prothetische Versorgung für die Betroffenen gestaltet. Zahlreiche medizinische Studien belegen, dass durch geeignete mobilitätsfördernde prothetische Hilfsmittel Folgeerkrankungen und damit auch Folgekosten im Gesundheitsbereich vermieden werden könnten. „Das Maß des Notwendigen ist nicht genug,“ betonte Präsident Franz Groschan.
Der Austausch war insgesamt sehr konstruktiv und Frau Staatssekretärin Königsberger-Ludwig zeigte sich sehr offen für unsere Anliegen. Wir freuen uns auf weitere gute Zusammenarbeit.!