Digitale Gewalt betrifft viele – Menschen mit Behinderungen besonders oft. Der Digital Services Act (DSA) bringt neue Schutzmaßnahmen gegen Hassrede. Doch wie wirksam ist er gegen Ableismus?
In sozialen Netzwerken und digitalen Räumen erleben Menschen mit Behinderungen häufig abwertende Sprache, Diskriminierung und Hassrede. Diese Form digitaler Gewalt – Ableismus – äußert sich nicht nur in offenen Beleidigungen, sondern auch in subtilen, tief verankerten Vorurteilen und Stigmatisierungen. Besonders sichtbar wird der Hass, wenn Menschen mit sichtbaren Behinderungen Fotos oder Videos von sich veröffentlichen. Die Folgen: psychische Belastung, Angst und sozialer Rückzug.
Doch Rückzug ist keine Lösung – denn viele Menschen mit Behinderungen sind auch von Einsamkeit betroffen, weshalb digitale Plattformen oft wichtig für soziale Teilhabe sind. Was es braucht: effektiven Schutz und barrierefreie Meldestellen.
Rechte statt Rückzug: Für ein inklusives Internet
Am 6. Mai 2025 diskutierten Expert:innen bei einer Podiumsdiskussion der RTR GmbH unter dem Titel „Wie der Digital Services Act gegen Hassrede schützt“ über die Chancen und Herausforderungen des DSA. Auch Mag.a Viktoria Antrey vom KOBV Österreich war dabei und brachte die Perspektive von Menschen mit Behinderungen ein. Ihr Appell: Digitale Inklusion darf kein Lippenbekenntnis sein. Der DSA ist ein Schritt in die richtige Richtung – nun müssen Plattformen, Behörden und Gesellschaft gemeinsam handeln.
Was bringt der Digital Services Act?
Seit Februar 2024 ist der Digital Services Act (DSA) in der gesamten EU wirksam. Ziel: Hassrede, Desinformation und illegale Inhalte im Netz schneller und effizienter zu bekämpfen. Der DSA verpflichtet Plattformen dazu:
- Illegale Inhalte rasch zu löschen
- Transparente Verfahren zur Inhaltsmoderation einzuführen
- Berichte über ihre Maßnahmen vorzulegen
Eine Schlüsselrolle spielen dabei „Trusted Flaggers“ – zertifizierte Meldestellen, die gemeldete Inhalte priorisiert behandeln.
Hass erkennen – und gezielt bekämpfen
Doch wie erkennt man ableistische Sprache? Genau hier liegt das Problem. Viele Formen von Ableismus sind gesellschaftlich so normalisiert, dass sie nicht als Hassrede wahrgenommen werden. Begriffe, Witze oder stereotype Darstellungen wirken verletzend – ohne dass Plattformen sie löschen.
Was es daher braucht:
- Sensibilisierung der Plattformbetreiber
- Schulungen für Moderationsteams
- Verpflichtende Barrierefreiheit der Meldestellen
Meldungen müssen in einfacher Sprache möglich sein – telefonisch, digital oder persönlich. Es müssen Menschen ansprechbar sein, die in leichter Sprache geschult und hinsichtlich Ableismus sensibilisiert sind. Die Lärmkulisse eines Call-Centers im Hintergrund ist weder barrierefrei noch vertrauenserregend. Daher bedarf es einer vertrauenswürdigen Person mit gut verständlicher Sprache in ruhigem Umfeld. Chat-bots sind keine Option. Nur wenn Betroffene sich mitteilen können, kann Schutz gelingen.
Gemeinsam gegen digitalen Ableismus
Der Digital Services Act bietet neue Möglichkeiten im Kampf gegen Hass im Netz – auch gegen Ableismus. Doch Gesetze allein reichen nicht. Es braucht Umsetzung, Kontrolle und ein gesellschaftliches Umdenken. Für ein digitales Miteinander, das niemanden ausschließt.
Digital Services Act:
https://www.bmj.gv.at/themen/EU-und-Internationales/Digital-Services-Act.htmlRTR-GmbH Beschwerdestelle: https://www.rtr.at/medien/was_wir_tun/DigitaleDienste/plattformen/Beschwerdestelle/Startseite_Beschwerdestelle.de.html
RTR-GmbH Newsletter über die Veranstaltung:
https://www.rtr.at/medien/aktuelles/publikationen/Newsletter/newsletter_2025/nl_02_25/DSA_Veranstaltung.html