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Stellungnahme zum Tabakmonopolgesetz

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Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband begrüßt in einer Stellungnahme die geplanten Änderungen in Art. 16 des Tabakmonopolgesetzes. Diese sehen vor, Nikotinbeutel (Nikotinpouches) in den Anwendungsbereich des Tabakmonopols aufzunehmen und ein Lizenzsystem für Liquids für E-Zigaretten einzuführen. Der KOBV betont in seiner Stellungnahme auch die sozialpolitische Bedeutung des Tabakmonopolgesetzes und hebt hervor, dass Trafiken für Menschen mit Behinderungen eine wichtige Möglichkeit darstellen, am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Der sinkende Marktanteil klassischer Tabakwaren lasse jedoch die Erträge sinken und gefährde die Existenz der Trafikantinnen und Trafikanten. Die Aufnahme von Nikotinbeuteln und E-Liquids trage daher auch zur Kompensation von Einkommensverlusten bei.

KOBV Österreich – Der Behindertenverband
Präsident Franz Groschan
Generalsekretärin Dr. Regina Baumgartl
1080 Wien, Lange Gasse 53
Tel.: 01/406 15 86 – 42
E-Mail: kobvoe@kobv.at