Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband begrüßt in einer Stellungnahme die geplante Änderung des Verbrechensopfergesetzes (VOG).
Das Ziel der Novelle, Verbrechensopfer umfassender zu unterstützen und ihre Stabilisierung wirksamer zu fördern und die im Entwurf enthaltenen Leistungsverbesserungen werden ausdrücklich begrüßt. Die geplanten Änderungen stellen einen wesentlichen Fortschritt für die Weiterentwicklung des Verbrechensopfergesetzes und eine bedeutende Stärkung der Rechte von Verbrechensopfern dar. Insbesondere die Verdoppelung der pauschalen Schmerzengeldbeträge und die Verfahrenserleichterungen für die Geltendmachung von Schmerzengeld für besonders vulnerable Gruppen sowie die Erweiterung des Kostenersatzes stellen wichtige und notwendige Maßnahmen für Verbrechensopfer dar.
KOBV Österreich – Der Behindertenverband
Präsident Franz Groschan
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