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Weniger Leistungen, höhere Selbstbehalte bei der ÖGK

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Seit Anfang März bzw. ab Anfang Mai kürzt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) Leistungen und erhöht Selbstbehalte, dies relativ unbemerkt von der Öffentlichkeit und ohne die Versicherten entsprechend zu informieren. Auch von diesen Sparmaßnahmen sind wieder Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen besonders betroffen. Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband steht den aktuellen Entwicklungen, allen voran Selbstbehalten zu Lasten von Menschen mit Behinderungen, kritisch gegenüber und fordert die Rücknahme der vorgenommenen Verschlechterungen.

Zwar erkennt der KOBV Österreich – Der Behindertenverband die Notwendigkeit von Reformen an, diese dürfen jedoch nicht auf Kosten von Menschen mit Behinderungen erfolgen. Die Forderungen, die Österreichs größter und ältester Behindertenverband bereits im Juni 2025 in Bezug auf Selbstbehalte bei Krankentransporten stellte, sind nun noch dringlicher geworden. So müssen neben Menschen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, auch Personen mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung, denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist – wozu nicht nur Menschen mit einer Gehbehinderung gehören – pauschal von Selbstbehalten ausgenommen werden. Die ÖGK verschärft jedoch die Regeln für die Übernahme von Transportkosten (siehe nächster Absatz).

Kürzungen: Von Krankentransporten bis zum Krankengeld

In welchen Bereichen wurden bzw. werden Leistungen gekürzt und Selbstbehalte erhöht? Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen – basierend auf Satzungsänderungen und Änderungen der Krankenordnung der ÖGK – im Überblick:

Krankentransporte:
Die ÖGK übernimmt die Kosten von Krankentransporten ab 1. Mai nur noch dann, wenn eine ärztliche Transportanweisung für Patient:innen, deren Gehunfähigkeit[1] auf medizinischen Gesichtspunkten gründet und die ärztlich nachgewiesen ist, vorliegt. Beim Fehlen öffentlicher Verkehrsmittel wegen infrastruktureller Gegebenheiten oder beim Fehlen einer Begleitperson, durch die ein selbstständiger Transport möglich wäre, kommt die ÖGK für die Transportkosten künftig nicht mehr auf. Für Menschen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, für Kinder und bei bestimmten, medizinisch notwendigen Fahrten hingegen schon. Ein Krankentransport auf Kosten der ÖGK bleibt für Patient:innen mit Immundefizienz aufgrund einer Tumorbehandlung sowie bei isolationspflichtigen Infektionserkrankungen möglich.

Hörgeräte:
Hörgeräte werden in Zukunft grundsätzlich alle sechs – statt alle fünf – Jahre ersetzt werden. Bei einem beschädigten Gerät oder einer Veränderung der Hörstärke kann ein neues Hörgerät auch vor Ablauf der sechs Jahre vonseiten der ÖGK genehmigt werden.

Zahnersatz:
Versicherte der ÖGK müssen ab 1. Mai einen höheren Selbstbehalt für medizinisch notwendigen Zahnersatz, dazu gehören etwa Kronen und Kunststoffprothesen, zahlen. Dieser steigt von 25 auf 30 Prozent. Für Menschen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, beträgt der Selbstbehalt 20 Prozent. Bei Parodontose-Therapien wird die Kostenübernahme von der ÖGK eingeschränkt.

Kieferregulierungen:
Seit Anfang März ist durch die Satzungsänderung der ÖGK eine Verschärfung der Kriterien für die Kostenübernahme von Kieferregulierungen in Kraft. Zwei Diagnosen wurden aus dem Leistungskatalog entfernt.

Krankengeld:
Die ÖGK strich mit 1. März den Familienzuschlag beim Krankengeld ab dem 43. Tag. Bisher hatten Alleinerziehende und Versicherte mit Kindern, deren Partner:in kein Einkommen hat, einen Zuschlag von zehn Prozent der Bemessungsgrundlage bekommen. Darüber hinaus wurde der Sonderzahlungszuschlag beim Kranken-, Wiedereingliederungs- und Rehabilitationsgeld von 17 Prozent auf ein Sechstel reduziert. Die maximale Bezugsdauer von Krankengeld beträgt weiterhin 78 Wochen, jedoch wird eine weitere verpflichtende Begutachtung zwischen der 63. und der 67. Woche eingeführt.


[1] Gehunfähigkeit ist laut ÖGK jedenfalls dann anzunehmen, wenn sich jemand nicht außerhalb der Wohnräumlichkeiten fortbewegen kann – auch nicht in Begleitung oder mit einer Gehhilfe.

Bild ©: freepik